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Heizkostenabrechnung - Einwendungsfrist für Widerspruch

Es kommt für den Beginn der 12-monatigen Frist darauf an, wann Mieter die Heizkostenabrechnung und / oder die Abrechung für Warmwasserkosten der Wohnung erhalten haben.

Einwendungsfrist für Widerspruch gegen die Heizkostenberechnung unbedingt beachten

Die Einwendungsfrist beträgt ein Jahr (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bis zum Ende der Einwendungsfrist müssen alle Einwände (auch wenn sie zum Beispiel schon zu älteren Abrechnungen gegenüber dem Vermieter erhoben worden sind, müssten sie wiederholt werden!) innerhalb des Zeitraums von 12 Monaten vorgebracht werden.

Heizkostenabrechnung prüfen - Anspruch auf die Belege 

Heizkostenabrechnung prüfen - Gründe für Widerspruch

Einhaltung der Einwendungsfrist für Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung

Wenn Sie nicht genau notiert haben, wann die Abrechnung zugegangen ist: Gehen Sie zunächst einmal von dem Datum aus, das auf der Abrechnung steht - früher kanndie Abrechnung nicht zugegangen sein.

  • Teilweise gehen Gerichte davon aus, dass die Frist taggenau 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung endet.
  • Andere Gerichte rechnen erst ab dem Ende des Monats, in dem die Abrechnung eingegangen ist.
    Beispiel

    Wenn Sie die Abrechnung am 17. Februar 2019 erhalten haben, läuft Ihre Einwendungsfrist am 28. Februar 2020 ab.

Erkundigen Sie sich, wie das in Ihrem Gerichtsbezirk gehandhabt wird.

Widerspruch muss rechtzeitig beim Vermieter ankommen

Ihre Einwendungen müssen spätestens am Tag des Fristablaufs bei der Vermieterseite angekommen sein, und Sie sollten in der Lage sein nachzuweisen, dass diese der Vermieter rechtzeitig erhalten hat.

Keine Schriftform erforderlich, aber Zugang beim Vermieter sollte nachweisbar sein.

Die Schriftform ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Es würde also auch eine Mail ausreichen, wenn Sie die ausdrückliche Bestätigung (z.B. per Rückmail) von der Vermieterseite erhalten, dass Ihre Mail dort angekommen ist. Allerdings können Sie sich nicht darauf verlassen, dass der Vermieter eine Bestätigung schickt.

  • Widerspruch per mail sollte daher so frühzeig abgesandt werden, dass Sie bei Schweigen des Vermieters ihm notfalls noch einen Brief zustellen können.

Auch ein Telefax reicht normalerweise aus, wenn Sie ein Empfangsprotokoll erhalten.




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