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Ratgeber Untervermietung
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Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
Mietwohnungen werden meist über eine zentrale Heizungsanlage zentral mit Wärme und/oder mit Warmwasser versorgt. Die Heizkostenverordnung regelt, dass die Kosten entsprechend dem Verbrauch für einzelne Verbraucher / Mieter zu berechnen bzw. abzurechnen ist.
In besonderen Fällen kann eine Heizkostenpauschale möglich sein.
Heizkostenverordnung erlaubt Heizkostenpauschale nur in Ausnahmefällen
Pauschale Kostenregelungen für Heizkosten (warme Betriebskosten) sind in der Regel nicht erlaubt..
- Aber manchmal können Heizungs- und Warmwasserkosten in die Miete (Inklusivmiete - Erklärung des Begriffes) eingeschlossen werden bzw. eingeschlossen sein, oder für die Heizkosten wird bzw. ist zulässig eine Pauschale vereinbart.
Heizkosten sind als pauschale Betriebskosten vereinbart
Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind zwingend, d.h. sie gelten sogar dann, wenn im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter eine Heizkostenpauschale vereinbart wurde, aber keine zulässige Ausnahme vorliegt.
Bei bestimmten Wohnformen erfolgt die Vermietung inklusive Betriebskosten und Heizkosten
Keine Anwendung findet die Heizkostenverordnung auf Räume in Altersheimen, Pflegeheimen, Studentenheimen und sonstigen Einrichtungen, in denen keine üblichen Mietverträge geschlossen werden.
Auch für Zimmer in Hotels und Pensionen müssen die Heizungs- und Warmwasserkosten nicht separat berechnet werden, da es sich um ein vorübergehendes Wohnen handelt.
​​​​​​​Kurzfristiges, vorübergehendes Wohnen - Inklusivmiete einschließlich Heizkosten ist üblich
Liegt die Vermietung einer Wohnung zu einem vorübergehenden Wohnen vor, weil nur für eine kurze Zeit ein Wohnbedarf bei Mietern besteht, dann werden meist Inklusivmieten vereinbart, in denen alle Betriebs- und Nebenkosten enthalten sind, auch die Heizkosten.
Wohnung, Wohnraum zeitweise mieten - vorübergehender Gebrauch
Heizkostenpauschale bei Untervermietung von Zimmern meist üblich
Im Rahmen einer Untervermietung kann eine Heizkostenpauschale bei Untermietverträgen vereinbart sein. Oft werden auch Inklusivmieten vereinbart:
Inklusivmiete, Warmmiete für Untermietvertrag - Betriebskosten enthalten
Eine Heizkostenpauschale für eine Wohnung kann ausnahmsweise zulässig sein - Beispiele
In folgenden Fällen gelten Ausnahmen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung:
- In Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen ist eine Heizkostenpauschale zulässig.
Mieter und Vermieter können in diesen Fällen im Mietvertrag den Verzicht auf die Anwendung der Heizkostenverordnung und den Verzicht auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung vereinbaren.
- Diese Möglichkeit besteht, weil der Abrechnungsaufwand und auch entstehende Kosten für eine Verbrauchserfassung sehr hoch sein können.
​​​​​​​Hat das Gebäude nur zwei Wohnungen, aber ist zusätzlich noch eine Gewerbeeinheit vorhanden, dann ist die Heizkostenpauschale in solchen Fällen nicht möglich.
Heizkostenpauschale bei Wohnhaus mit zwei Wohnungen - Vermieter wohnt in einer Wohnung
Die Vereinbarung einer Pauschale ist auch für ein Wohnhaus mit zwei Wohnungen möglich in dem in einer Wohnung des Zweifamilienhauses der Vermieter wohnt, die andere Wohnung als sogenannte Einliegerwohnung vermietet ist.
- Wären die Kosten für die Heizkostenerfassung extrem hoch, dann ist gemäß der Heizkostenverordnung auch in anderen Fällen eine Heizkostenpauschale möglich:
Heizkostenverordnung § 11 Abs. 1 Ziffer 1 bb. (in Gebäuden) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; ..."
- Wohnen Mieter / Nutzer in einem vor 1981 errichteten Gebäude, dann kann es sein, dass eine Beeinflussung des Wärmeverbrauchs gar nicht möglich ist, zum Beispiel bei Plattenbauten mit Einrohrheizung.
- Bei Gebäuden, die einen extrem niedrigen Wärmebedarf haben (unter 15 kWh/m² pro Jahr), oder die mit einer Kraft-Wärme-Kopplung ausgestattet sind, oder in denen überwiegend eine Wärmerückgewinnung stattfindet.
Erhöhung einer zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Heizkostenpauschale
Ist im Mietvertrag oder wurde späten zwischen Mieter und Vermieter zulässigerweise eine Pauschale für die warmen Betriebskosten vereinbart, dann kann der Vermieter die vereinbarte Pauschale für die Zukunft erhöhen, wenn die Kosten gestiegen sind:
Vermieter erhöht die Pauschale für warme Betriebskosten
- Umgekehrt hat der Mieter einen Anspruch auf Senkung einer Pauschale (für die Zukunft), wenn die Heizkosten gesunken sind:
Pauschale für Heizkosten und Warmwasserkosten zu hoch?
Erfassung des Wärmeverbrauchs soll das Verbrauchsverhalten beeinflussen
Je mehr ein Nutzer verbraucht, desto mehr muss er bezahlen. Durch die Verbrauchserfassung soll erreicht werden, dass mit Energiequellen sparsam umgegangen wird.
Heizkosten und Warmwasserkosten - verbrauchsabhängige Kosten
Heizkosten abrechnen - nach Wohnfläche oder beheizter Fläche?
Das gleiche gilt, wenn die Wärmeenergie durch einen Anderen, also einen Wärmelieferanten erbracht wird (Contracting).
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Abrechnung für die einzelnen Wohnungen in der Regel von einer von der Eigentümergemeinschaft bzw. von einer durch die Hausverwaltung beauftragten Abrechnungsfirma vorgenommen.
Die Hausverwaltung stellt die von der Abrechnungsfirma ermittelten Heizkosten (auch ggf. die Warmwasserkosten) dem Eigentümer in Rechnung, der diese an die Mieter weiterberechnet.
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