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Heizkostenpauschale für Mietwohnung zu hoch - Senkung
Es kommt vor, dass die warmen Betriebskosten - Heizkosten und Warmwasserkosten - gesunken sind. IWenn eine Pauschale vereinbart ist, ist dann die monatliche Pauschale für diese Betriebskosten ebenfalls zu senken.
Eine Heizkostenpauschale ist nur ausnahmsweise möglich:
Heizkostenpauschale für Mietwohnung nur ausnahmsweise zulässig
Für Heizkosten der Wohnung ist eine Pauschale vereinbart - Pauschale ist zu hoch angesetzt
Besteht eine zulässige Vereinbarung über monatliche Pauschalen für Heizkosten und Warmwasserkosten, und sind die Kosten für diese Leistungen gesunken, dann muss der Vermieter Sie davon informieren und die Pauschale von sich aus senken.
Da der Vermieter über die Heizkostenpauschale nicht jährlich abrechnen muss, erfahren Sie über die Verringerung der Kosten nicht automatisch etwas.
Vermieter muss zu hohe Betriebskostenpauschale für Heizkosten für Mieter senken
- Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Pauschale nicht von seiner Zustimmung abhängig.
Wenn Sie aus zuverlässigen Quellen erfahren, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser gesunken sind (z.B. Öl und/oder Gaspreise sind allgemein gesunken), sollten Sie Ihren Vermieter auffordern, Ihnen die Auskunft zu geben, wie es sich mit der Kostenpauschale verhält, ob diese nicht gesenkt werden muss.
Verweigert der Vermieter die Auskunft, dann besteht die Möglichkeit einer Auskunftsklage:
Auskunftsklage - Vermieter erteilt Information, Auskunft nicht
Auskunft des Vermieters zu einer zu hohen Betriebskostenpauschale - Heizkosten, Warmwasser
Hat Ihr Vermieter auf Ihr Verlangen, Auskunft über die aktuellen Betriebskosten für Heizung und Warmwasser zu erteilen, nicht reagiert, dann sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, ggf. kann eine Auskunftsklage sinnvoll sein.
Zu hohe Betriebskostenpauschale für Heizkosten - Pauschale als Mieter selbst senken
Sie könnten sogar als Mieter die Pauschale selbst herabsetzen:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Von einer eigenmächtigen Senkung der Pauschale für Betriebskosten ist abzuraten, solange Sie keine eindeutigen Belege, einen Nachweis für die Kostensenkung haben.
Haben Sie die nach Ihrer Meinung zu hohe Pauschale gekürzt, und zahlen Sie zu Unrecht weniger, dann entsteht ein Mietrückstand / bzw. Mietschulden. Der Vermieter kann bei entsprechend hohen aufgelaufenen Mietschulden wegen angeblicher Mietrückstände den Mietvertrag kündigen.
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter
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