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Betriebskosten sinken - Miete für Mietwohnung senken
Sinken die Betriebskosten, ist nach dem Gesetz auch die Miete entsprechend zu senken, § 560 BGB.
Die Art und Weise, wie die Miete zu senken ist, hängt davon ab, wie die Miete für die Mietwohnung sich zusammensetzt.
Betriebskosten sinken - in welchen Fällen sinkt die Miete für die Mietwohnung?
- Zahlen Sie - wie heute weitgehend üblich - eine Nettokaltmiete und daneben Vorschüsse für Nebenkosten, dann muss der Vermieter über diese Vorschüsse jährlich abrechnen.
Kommt die Abrechnung zu dem Ergebnis, dass Sie zuviel Vorschüsse bezahlt haben - wenn sichj also ein Guthaben ergibt - dann können Sie verlangen, dass die Vorschüsse gesenkt werden.
Bei Überschüssen für warme Betriebskosten sind diese Vorschüsse zu senken.
Bei Überschüssen für kalte Betriebskosten sind jene Vorschüsse zu senken. - Zahlen Sie hingegen eine Bruttomiete, in der die Betriebskosten enthalten sind, dann muss der Vermieter - unaufgefordert ! - eine entsprechende Senkung der Miete vornehmen.
Tut der Vermieter das nicht, so können Sie eine entsprechende Senkung der Miete verlangen und notfalls einklagen.
Als Mieter, der eine Bruttomiete zahlt, erhalten Sie selbst keine jährliche Abrechnung. Es kann sich daher empfehlen, bei Ihren Nachbarn zu fragen, ob die eine Abrechnung erhalten haben, und ob die Betriebskosten gestiegen oder gefallen sind. Wenn die Betriebskosten geringer geworden sind, bitten Sie die Nachbarn um die Kopie der Abrechnung.
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