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Guthaben in Betriebskostenabrechnung - Senkung Vorauszahlungen

Hat die letzte Abrechnung über die kalten Betriebskosten ein höheres Guthaben ausgewiesen, dann sind, wenn Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet werden, diese vom Vermieter anzupassen, zu senken.

  • Macht der Vermieter das nicht, so haben Mieter das Recht, selbst eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

Umgekehrt kann der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich eine größere Nachzahlung ergibt:
Betriebskostenvorauszahlung Wohnung - Erhöhung durch Vermieter 

Vermieter muss jährlich über Betriebskostenvorauszahlungen der Wohnung abrechnen

Besteht eine Vereinbarung Ã¼ber monatliche Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten, dann muss der Vermieter jährlich über die erhaltenen Vorauszahlungen und die entstandenen Kosten abrechnen:

Betriebskostenabrechnung - Frist zur Abrechnung für Vermieter 

Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung - Senkung wegen Abrechnungsguthaben

Eine Änderung, die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, sollte nur vorgenommen werden, wenn der Betrag nicht zu gering ist.

  • Da Häufig ist im Jahresverlauf des Folgejahres mit einer Kostensteigerung bei denBetriebskosten zu rechnen ist, sollte dies berücksichtigt werden.
  • Die Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen kann nur für die Zukunft erfolgen.

Guthaben in Betriebskostenabrechnung - Betriebskostenvorauszahlungen senken

Hat die letzte Betriebskostenabrechnung ein größeres Guthaben ergeben, dann ist damit klar, dass in der abgelaufenen Abrechnungsperiode die Vorschüsse zu hoch waren.

  • Nach diesem Maßstab sind dann für die laufende Periode die Vorschüsse für Betriebskosten anzupassen.
    Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Vorauszahlungen nicht von seiner Zustimmung abhängig. 
  • Mieter können die Vorauszahlungen entsprechend herabsetzen, Â§ 560 BGB, Satz 4.
    Das Gesetz bestimmt, § 556 BGB, Abs. 2, dass Vorschüsse für Betriebskosten nur in angemessener Höhe zu zahlen sind.

Guthaben der Betriebskostenabrechnung - als Mieter die Vorauszahlung senken

Auch wenn Mieter selbst die Betriebskostenvorauszahlungen anpassen können:

  • Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten sollte dem Vermieter mitgeteilt werden, dass er die Vorauszahlung anpassen soll - verweisen Sie auf die gesetzliche Regelung.

Sie können in dem Schreiben dem Vermieter, ausgehend vom Guthaben, einen Vorschlag zur Anpassung unterbreiten und auch mitteilen, dass er zu einer Anpassung verpflichtet ist.

Hinweis


Falls der Vermieter nicht reagiert, Sie dann selbst die Vorauszahlung für die Zukunft anpassen:

  • Der Vermieter sollte immer schriftlich über die Senkung der Vorauszahlungen informiert werden.

Sie können den Vermieter in dem Schreiben auch auffordern mitzuteilen, dass die Senkung in Ordnung ist. 

Beispiel für die Senkung der monatlichen Vorschüsse für Betriebskostenzahlungen

Beispiel

Die Abrechnung für die letzte Abrechnungsperiode ergibt bei den kalten Betriebskosten ein Guthaben.

Dieses Guthaben beträgt z.B. 120,00 €.
Dann dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung ab sofort um 10,00 € monatlich kürzen.

Vermieter stimmt der Anpassung, Senkung der Betriebskostenvorauszahlung nicht zu

Bestreitet der Vermieter ausdrücklich das Recht, die Vorauszahlung zu senken, dann kommt ggf. eine Feststellungsklage in Betracht.




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