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Heizkostenvorschuss, Warmwasserkosten - Senkung der Vorauszahlung
Ist es so, dass die letzte Heizkostenabrechnung für die warmen Betriebskosten ein größeres Guthaben des Mieters ausweist, dann sind die Vorauszahlungen vom Vermieter zu senken.
Guthaben aus Heizkostenabrechnung kann zu Senkung der Vorauszahlungen führen
Besteht eine Vereinbarung über monatliche Vorauszahlungen für Heizkosten und Warmwasserkosten, dann muss der Vermieter jährlich über die erhaltenen Vorauszahlungen und die entstandenen Kosten abrechnen.
- Ergibt sich aus der letzten Abrechnung ein größeres Guthaben, dann ist klar, dass in der abgelaufenen Abrechnungsperiode die angesetzten Vorschüsse zu hoch waren.
Sie erhalten die Abrechnung für die letzte Abrechnungsperiode. Die Heizkostenabrechnung kommt zu einem Guthaben von 120,00 €.
- Dann dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung ab sofort um 10,00 € monatlich kürzen.
Selbstverständlich sollte man eine Änderung nur vornehmen, wenn der Betrag nicht gar zu niedrig ist, zumal sich ja häufig im Folgejahr eine Kostensteigerung ergibt.
Anpassung Heizkostenvorauszahlungen - Senkung durch Mieter entsprechend Überschuss
Nach diesem Maßstab sind dann für die laufende Periode die Vorschüsse anzupassen.
Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Vorauszahlungen nicht von seiner Zustimmung abhängig.
- Vielmehr können Sie als Mieter die Vorauszahlungen entsprechend dem Überschuss selbständig herabsetzen.
- Es ist sinnvoll, den Vermieter schriftlich darauf hinzuweisen, warum Sie weniger an Vorauszahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten zahlen.
- Sie können den Vermieter auch zur schriftlichen Bestätigung auffordern, dass die Mietsenkung in Ordnung ist.
- Bestreitet der Vermieter ausdrücklich Ihr Recht, die Miete wegen zu hoher Vorauszahlungen zu senken, kommt eine Feststellungsklage in Betracht.
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