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Ratgeber Untervermietung
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Heizkostenvorschuss, Warmwasserkosten - Senkung der Vorauszahlung
Wurde in der letzten Heizkostenabrechnung ein größeres Guthaben für Mieter ausgewiesen, dann kann eine Senkung der Heizkostenvorauszahlungen, des Heizkostenvorschusses möglich sein.
Guthaben aus Heizkostenabrechnung über Vorauszahlungen
Besteht eine Vereinbarung über monatliche Vorauszahlungen für Heizkosten und Warmwasserkosten, dann muss der Vermieter jährlich über die erhaltenen Vorauszahlungen und die entstandenen Kosten eine Abrechnung erteilen, § 556 Abs. 3 BGB.
Heizkosten, Warmwasserkosten, warme Betriebskosten - Abrechnung des Vermieters
- Es kommt dann darauf an, ob diese Abrechnung mit einer Nachzahlung endet oder mit einem Guthaben der Mieter.
Guthaben aus Heizkostenabrechnung kann zu Senkung der Vorauszahlungen führen
Ergibt sich aus der letzten Abrechnung ein größeres Guthaben, dann ist klar, dass in der abgelaufenen Abrechnungsperiode die angesetzten Vorschüsse zu hoch waren. Wenn die Vorschüsse zu hoch (oder auch zu niedrig) sind, darf jede Vertragsseite die Anpassung verlangen, § 560 Abs. 4 BGB.
Sie erhalten die Abrechnung für die letzte Abrechnungsperiode für ein volles Jahr. Die Heizkostenabrechnung kommt zu einem Guthaben von 120,00 €.
- Dann dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung ab sofort um ein Zwölftel von 120,€, also um 10,00 € monatlich kürzen.
Guthaben aus Heizkostenabrechnung - Senkung des Heizkostenvorschusses für Mieter sinnvoll?
Selbstverständlich sollte man eine Änderung nur vornehmen, wenn der Betrag nicht gar zu niedrig ist, zumal sich ja häufig im Folgejahr eine Kostensteigerung ergibt.
Und wenn die Abrechnungsperiode nicht komplett war, weil die Mieter erst spät im Jahr eingezogen sind, ist eine Senkung der Vorschüsse möglicherweise gar nicht sinnvoll, weil ja über den Sommer Vorschüsse bezahlt werden, obwohl keine Heizkosten entstehen.
Anpassung Heizkostenvorauszahlungen - Senkung durch Mieter entsprechend Guthaben
Grundsätzlich sind aber nach dem im Beispiel gezeigten Maßstab für die laufende Periode die Vorschüsse anzupassen.
Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Vorauszahlungen nicht von seiner Zustimmung abhängig.
- Vielmehr können Sie als Mieter die Vorauszahlungen entsprechend dem Überschuss selbständig herabsetzen.
- Es ist sinnvoll, den Vermieter schriftlich darauf hinzuweisen, warum Sie weniger an Vorauszahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten zahlen.
Legt der Vermieter mit entsprechenden Belegen dar, dass inzwischen die Kosten wesentlich gestiegen sind, dann ist eine Senkung der Vorauszahlungen möglicherweise nicht durchsetzbar.
Bestätigung, Zustimmung des Vermieters über die Anpassung des Heizkostenvorschusses
- Sie können den Vermieter zur schriftlichen Bestätigung auffordern, dass die Mietsenkung in Ordnung ist. Das ist sinnvoll, damit keine Missverständnisse aufkommen, und der Vermieter nicht von einer unberechtigten Mietkürzung ausgeht.
- Bestreitet der Vermieter ausdrücklich Ihr Recht, die Miete wegen zu hoher Betriebskostenvorauszahlungen zu senken, kommt eine Feststellungsklage in Betracht.
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