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Keine Heizkostenabrechnung für Wohnung - Einbehalt Vorauszahlungen

Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über die für die Wohnung vom Mieter gezahlten Vorschüsse für Heizkosten und Warmwasserkosten (warme Betriebskosten) ab, dann können Mieter die Vorauszahlungen einbehalten.  

Keine Heizkostenabrechnung für die Wohnung - Vermieter rechnet über die Heizkosten nicht ab

Oft ist das Kalenderjahr für die Abrechnung der Heizkosten vereinbart. Wenn für die warmen Betriebskosten die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr endet:

  • Wurden z.B. die Heizkosten des Jahres 2018 nicht bis zum 31.12.2019 abgerechnet werden, so können Sie ab 1. Januar 2020 das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorschüssen ausüben, die Heizkostenvorschüsse einbehalten.

Abrechnung der Heizkosten für Mietwohnung -  Abrechnungsperiode nicht das Kalenderjahr

Es kann aber auch eine andere Abrechnungsfrist gelten.

Beispiel

In Ihrem Mietvertrag ist z.B. nicht das Kalenderjahr vereinbart, sondern, dass die Abrechnungsperiode für die Heizkosten immer bis zum 30.4. eines Jahres läuft.

Sie haben für die Abrechnungszeit 2018/2019 die vereinbarten Vorauszahlungen bezahlt. Der Vermieter hat aber bis zum 30.4.2020 nicht über Ihre Vorschüsse für die Heizkosten abgerechnet. 

  • Dann können Sie ab 1. Mai 2020 Ihre Vorschüsse für Heizkosten einbehalten, also nur noch die Miete abzüglich des Betrages für den Heizkostenvorschuss zahlen. 

Es liegt keine Heizkostenabrechnung für die Wohnung vor - Einbehalt Heizkostenvorschüsse

Halten Sie in einem solchen Fall die Vorschüsse für die Heizkosten zurück, dann sollten Sie diese unbedingt verfügbar halten - diese sind umgehend nachzuzahlen, sobald doch die Abrechnung kommt. 

Das Einbehalten von Mietanteilen (Betriebskostenvorschüsse zählen zur Miete) ist immer riskant, weil ein Mietrückstand zur Kündigung des Mietvertrags führen kann. 

Lassen Sie sich daher fachkundig beraten, bevor Sie Teile der Miete - Nebenkostenvorschüsse - einbehalten. 

Sicherheitshalber sollten Sie dem Vermieter ausdrücklich schreiben, wenn Sie die Vorauszahlungen zurückbehalten wollen.

Formelle Fehler in einer Heizkostenabrechnung - Zurückbehalten von Vorauszahlungen

Sollte die Abrechnung nun doch noch erstellt werden, dann kommt es darauf an, ob diese Abrechnung formelle Fehler hat - denn auch dann haben Sie das Zurückbehaltungsrecht.

Hinweis


Nach dem Ende des Mietverhältnisses können Sie die fehlende(n) Abrechnung(en) verlangen, denn Vorschüsse zahlen Sie ja nicht mehr.

Das macht in der Regel nur Sinn, wenn Sie Guthaben aus  Abrechnungen erwarten. Forderungen aus zu späten Abrechnungen sind nicht mehr zu zahlen.
Betriebskosten - Vermieter muss Abrechnung rechtzeitig zusenden 



Redaktion


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