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Heizkosten, Warmwasserkosten - Vorauszahlung, Vorschuss vereinbart

Für Mietwohnungen ist in den Verträgen meist ein vom Mieter zu zahlender monatlicher Vorschuss, eine Vorauszahlung für Heizkosten, Warmwasserkosten vereinbart.

Vorschuss, Vorauszahlung für Heizkosten gehört zur Miete der Wohnung

Die Vereinbarung, dass ein monatlicher Vorschuss, eine Vorauszahlung für Heizkosten und / oder Warmwasserkosten zu zahlen ist, kann im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung stehen.

Sinken die Betriebskosten, dann können Mieter auch verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken.

  • Die Vorauszahlungen gehören zur Miete, sie müssen mit der Miete pünktlich monatlich im Voraus gezahlt werden, die unberechtigte Nichtzahlung führt zu einem Mietrückstand.

Vorauszahlungen für Heizkosten nicht gezahlt - Mietrückstand kann zu Kündigungsrisiko führen

Ein Mietrückstand kann dazu führen, dass der Vermieter eine Kündigung ausspricht: 
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich.

Auch eine unpünktliche Zahlung kann zur Kündigung führen:
Kündigung des Vermieters wegen unpünktlicher Mietzahlung.

Heizkostenvorschuss ist auch bei Mängeln der Heizung oder Warmwasserversorgung zu zahlen

Bei Mängeln der Heizung oder der Warmwasserversorgung - Anspruch auf Mietminderung

Es kann dann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
Voraussetzung ist aber, dass Sie dem Vermieter den Mangel anzeigen: 
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen.

  • Meist ist es sicherer, die Miete weiter unter Vorbehalt zu zahlen. Sie sollten sich jedenfalls fachkundig beraten lassen, bevor Sie Ihre Zahlungen kürzen: 

Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Keine Betriebskostenabrechnung - Vorschuss, Vorauszahlung als Mieter zurückbehalten

Hat der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über die bisher bezahlten Vorschüsse abgerechnet (Warme Betriebskosten - Vermieter muss Frist für Abrechnung einhalten), können Sie die weiteren Vorschüsse zurckbehalten:

Laufende Betriebskostenvorschüsse zurückbehalten.

  • Aber Sie müssen diese einbehaltenen Vorschüsse sofort nachzahlen, wenn die Abrechnung erteilt wird.


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