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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung der Wohnung
Wurde die Miete für die Wohnung nicht oder nicht vollständig bezahlt, dann besteht aus Sicht des Vermieters in dem Zeitpunkt, in dem die Miete hätte bezahlt werden müssen, ein Mietrückstand. Bei erheblichen Mietschulden können Vermieter die fristlose und auch bereits bei einem Rückstand von nur etwas mehr als eine Monatsmiete ist die fristgemäße Kündigung der Wohnung möglich.
Vermieter kündigt wegen Mietrückstand, Mietschulden den Mietvertrag der Wohnung
Auch unpünktliche Mietzahlungen können zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Unpünktliche, nicht rechtzeitige Mietzahlung - Kündigung Mietwohnung
Bevor ein Vermieter wegen einer wiederholten unpünktlichen Mietzahlung kündigen kann, muss die Abmahnung erfolgen.
Da die Mietzahlung die wichtigste Pflicht des Mieters ist, kann der Vermieter, wenn eine erhebliche Mietschuld besteht, den Mietvertrag der Wohnung kündigen.
Kündigung wegen Mietschulden, unpünktliche Zahlung
- Vermieter können bei Mietschulden gleichzeitig die fristgemäße und die fristlose Kündigung aussprechen:
​​​​​​​Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter
Mietschulden - in welchen Fällen besteht die Gefahr der Kündigung der Wohnung?
Besteht ein erheblicher Mietrückstand, dann kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
- Ein erheblicher Mietrückstand kann auch dadurch entstehen, wenn sich Beträge aus mehreren aufeinanderfolgenden Monaten aufsummieren, auch durch eine zu hohe Mietminderung. Im Rechtsstreit ergibt sich erst nach längerer Zeit, ob eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung berechtigt ist - eine zu hohe Mietminderung kann zur Kündigung der Wohnung führen!
Miete nicht bezahlt, Mietschulden - fristlose Kündigung Wohnung
Streit über Mietminderung - Gefahr der Kündigung wegen Mietrückstand
Ob die Sicht des Vermieters, Sie hätten Mietschulden in solcher Höhe, richtig ist, erfahren Sie häufig erst am Ende eines langen Prozesses.
Wenn Sie z.B. eine Mietminderung für berechtigt halten, oder der Meinung sind, dass Sie eigene Ansprüche, Forderungen an den Vermieter haben, mit denen Sie verrechnen wollen, kann es sein, dass das Gericht Ihrer Sicht nicht folgt, und letztlich doch Mietschulden in ausreichender Höhe für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes wegen Mietrückstand für richtig hält.
Urteil:
Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags
- Häufig besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch vollständige Zahlung unwirksam zu machen. Wenn die aktuelle Kündigung formell unwirksam ist, sollte das sofort geschehen, so dass für eine nachgeholte formell wirksame Kündigung kein Grund mehr besteht. Ansonsten haben Sie für eine solche Abwendungszahlung etwas länger Zeit.
Fristgemäße Kündigung der Wohnung bei Mietschulden von mehr als einer Monatsmiete
Ist der Mietrückstand höher als eine Monatsmiete, dann kann der Vermieter eine fristgemäße Kündigung schicken. Weitere Forderungen des Vermieters, z.B. eine Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung, oder auch Schadenersatzforderungen, können für eine fristgemäße Kündigung herangezogen werden.
Ordentliche Kündigung des Vermieters - fristgemäße Kündigung
Mietschuld aus zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen höher als eine Monatsmiete
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist bereits von einem erheblichen Mietrückstand auszugehen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen die entstandenen Mietschulden mehr als eine Monatsmiete betragen - eine fristlose Kündigung ist möglich:
Fristlose Kündigung - Mietschuld höher als eine Monatsmiete
Kündigung wegen Mietrückstand - Nachzahlung möglich?
- Wenn Sie eine Kündigung wegen Mietrückständen erhalten, prüfen Sie sofort, ob Sie die geforderten Beträge beschaffen können und - wenn nötig unter Vorbehalt - an den Vermieter zahlen.
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch! Fehler, die Sie jetzt machen, sind möglicherweise nicht mehr in Ordnung zu bringen.
Die Nachzahlung kann die fristlose Kündigung unwirksam machen. Sie kann auch dazu führen, dass eine fristgemäße Kündigung nicht als berechtigt angesehen wird.
BGH: Ordentliche Kündigung - obwohl Mietschulden nachgezahlt
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