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Forderung gegen den Vermieter - Aufrechnung, Verrechnung mit Miete
Es kann durchaus vorkommen, dass Mieter gegen Ihren Vermieter eine Geldforderung haben - z.B. ein Heizkostenguthaben, oder einen Schadenersatzanspruch. Es kann dann möglich sein, diese Forderungen von der Miete abzuziehen, durch Verrechnung oder Aufrechnung mit der Miete.
Verrechnung von Forderungen gegenüber dem Vermieter mit laufenden Mietzahlungen
Eine Aufrechnung oder Verrechnung ist völlig risikolos, wenn Ihre Forderung durch ein Gericht festgestellt worden ist, oder Sie vom Vermieter die schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass er mit der Verrechnung einverstanden ist:
- Dies gilt auch für die Verrechnung einer geforderten Mietminderung für zurückliegende Monate mit laufenden Mietzahlungen:
Mietminderung für frühere Monate - Laufende Miete einfach kürzen?
Unberechtigte Aufrechnung gegenüber dem Vermieter - Risiko Kündigung Mietvertrag
Andernfalls kann eine Aufrechnung immer zum Risiko einer Kündigung führen, da ohne Feststellung durch ein Gericht, dass die Forderung tatsächlich besteht, es zunächst einmal so aussieht, dass Sie Miete schuldig bleiben.
- Ob Ihre Gegenforderung vom Gericht anerkannt wird, wissen Sie möglicherweise erst am Schluss eines Prozesses.
Als Mieter eine Aufrechnung vornehmen - dem Vermieter das Aufrechnen mitteilen
Es muss bei einer Aufrechnung dem Vermieter auch genau erklärt werden, warum weniger gezahlt wird:
Aufrechnung - als Mieter gegenüber dem Vermieter selbst aufrechnen
Bevor Sie von der Mietzahlung Forderungen abziehen, die Sie gegen den Vermieter haben, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Manchmal kommt auch ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht.
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