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Aufrechnung - als Mieter gegenüber dem Vermieter selbst aufrechnen

Haben Mieter eine Forderung gegenüber dem Vermieter, so kann die Forderung mit einerr Aufrechnung bei der zu zahlenden Miete geltend gemacht werden.

Beispiel für die Durchführung einer Aufrechnung als Mieter gegenüber dem Vermieter

Beispiel für eine Aufrechnung: der Vermieter hat eine Geldforderung, z.B. aus einer Betriebskostenabrechnung in Höhe von 300 €.
Es besteht gleichzeitig ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter, z.B. wegen einer Forderung auf Schadenersatz in Höhe von 200 €, oder aus einem anderen Grund.

In diesem Fall können Mieter die gegen den Vermieter bestehende Forderung gegen den Zahlungsanspruch des Vermieters aufrechnen - es ist nur der Restbetrag von 100 € zu zahlen.

Die Aufrechnung als Mieter einer Wohnung gegenüber dem Vermieter erklären

Wer selbst eine Aufrechnung durchführen will, muss dies dem Vermieter mitteilen.
Dabei muss klar sein, gegen welche Forderung(en) aufgerechnet werden soll, und welches die eigene Forderung ist, die dagegen aufgerechnet wird. 
Aufrechnung einer Forderung - Ankündigung durch Mieter

Beispiel

"Gegen Ihre Forderung auf Nachzahlung der Betriebskosten aus Ihrer Abrechnung für das vergangene Jahr, rechne ich auf mit meiner Forderung auf Schadenersatz, die ich Ihnen in meinem Schreiben vom... mitgeteilt habe und von Ihnen anerkannt ist."

  • Eine Aufrechnung kann besondere Vorteile bieten, z.B. wenn die eigene Forderung verjährt ist. 

Forderungen gegen den Vermieter mit Aufrechnung geltend machen

Ob eine Aufrechnung zu Recht erfolgte, dies wird, wenn man sich nicht schon deswegen mit dem Vermieter einigen konnte, womöglich erst viel später entschieden.

Käme in unserem Beispiel ein Richter zu dem Ergebnis, dass gar kein Schadenersatzanspruch bestand oder nur in einer geringeren Höhe, dann wäre der entsprechende Restbetrag an den Vermieter zu zahlen, das Gericht würde zur Zahlung verurteilen.

Statt Aufrechnung einer Forderung mit der Mietzahlung - Forderung gegen Vermieter einklagen

Geht es um eine hohe Geldforderung, dann kann es, im Sinne einer Risikovermeidung wegen einer Kündigung der Wohnung, wesentlich besser sein, die bestehende Forderung einzuklagen, wenn der Vermieter die Forderung nicht überweist oder einer beabsichtigten Aufrechnung nicht zugestimmt hat.
Aufrechnung - als Mieter gegenüber Vermieter die Forderung aufrechnen 

Wie Sie in Ihrem Fall richtig vorgehen, das sollte, bevor Sie eine Aufrechnung durchführen, im Rahmen einer sorgfältigen und fachkundigen Beratung geklärt werden.

Die Aufrechnung kann Vorteile, aber auch Risiken bieten.
Aufrechnung einer Forderung - als Mieter gegenüber Vermieter aufrechnen 

Teilweise kommt auch ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht.
Zurückbehaltungsrecht - Einbehalt von Miete für Mietwohnung​​​​​​​ 

Aufrechnung von Forderungen des Mieters mit der laufenden Mietzahlung der Wohnung

Wird gegen laufende Mieten eine Aufrechnung vorgenommen, dann ist es zunächst einmal so (bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung), dass die Miete nicht vollständig bezahlt wurde, dem äußeren Schein nach eine Mietschuld entstanden ist.

Vermieter akzeptiert die vom Mieter vorgenommene Aufrechnung mit der Miete nicht

Der Vermieter kann, weil er die Aufrechnung nicht akzeptiert, wegen Mietrückständen den Mietvertrag kündigen (z.B. ordentliche Kündigung bei Mietrückstand von mehr als eine Monatsmiete):
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich  

Vor einer Aufrechnung mit der laufenden Miete - Forderung gegen Vermieter genau prüfen

Eine Aufrechnung, Verrechnung gegenseitiger Forderungen kann außergerichtlich oder in einem Prozess erfolgen.

  • Es ist sehr wichtig, vor einer Aufrechnung mit der laufenden Miete zu prüfen, wie sicher die eigene Forderung gegen den Vermieter ist, z.B. wegen Mietrückzahlungsansprüchen oder wegen Schadenersatzes, oder weil eine Ersatzvornahme, eine Reparatur durchgeführt wurde.
  • Wenn am Ende von Streitigkeiten ein Gericht die mit der Aufrechnung geltend gemachte(n) Forderung(en) als unberechtigt ansieht, dann besteht eine Mietschuld. 
  • Hat der Vermieter wegen eines Mietrückstandes, wegen Mietschulden als Folge einer Aufrechnung die Kündigung geschickt, so kann die Kündigung der Wohnung am Ende eines Rechtsstreits gerichtlich bestätigt werden, wenn die gegen den Vermieter geltend gemachte Forderung nicht berechtigt oder sehr viel niedriger berechtigt war, der Vermieter deshalb den Vertrag kündigen durfte.


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