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Angefragter Suchbegriff: Aufrechnung
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Haben Mieter und Vermieter Forderungen gegeneinander, dann können diese miteinander verrechnet werden. Es kann eine Aufrechnung vorgenommen werden, wie es in der Rechtssprache heißt. Aufrechnung - gegenseitige Forderungen des Mieters
Der Vermieter kann bei der Abrechnung der Kaution, der Mietsicherheit auch mit Gegenforderungen aufrechnen, die nicht vom Mieter anerkannt und noch nicht durch ein Gericht festgestellt worden sind. Hat der Vermieter eine
Besteht gemäß einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben, so können Mieter dieses mit jeder Geldforderung des Vermieters verrechnen, auch mit der monatlichen Mietzahlung. Man nennt diese Verrechnung auch Aufrechnung.  Vermieter



