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Nachzahlung Betriebskosten - Verrechnung mit Forderung 

Ergibt die Abrechnung für die kalten Betriebskosten eine Nachzahlung, und bestehen Gegenforderungen auf Seiten des Mieters, dann sollten Mieter nicht einfach eine Verrechnung, Aufrechnung durchführen. 

Betriebskostennachzahlung - Verrechnung, Aufrechnung mit eigenen Forderungen

Grundsätzlich können Mieter gegen eine Forderung des Vermieters aufrechnen, mit eigenen Forderungen aus dem Mietverhältnis.

  • Dabei sollte sichergestellt sein, dass Ihre Forderung tatsächlich besteht.
  • Lassen Sie Ihre Gegenforderungen sorgfältig prüfen, bevor Sie sich auf eine Verrechnung einlassen.
  • Sicher ist eine Gegenforderung dann, wenn der Vermieter sie Ihnen schriftlich bestätigt hat, z.B. ein Guthaben in einer Betriebskostenabrechnung, eine Gutschrift wegen Mietminderung erteilt hat, usw.

Eigene Forderungen mit Betriebskostennachzahlung verrechnen kann ein Risiko sein

Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Vermieter, und stellt am Ende ein Gericht fest, dass Ihre für die Verrechnung herangezogene Forderung z.B. aus einer Mietminderung doch nicht bestanden hat, dann kann das zu sehr unangenehmen Folgen führen, weil Sie dann Miete schuldig geblieben sind. 

Unzulässige Verrechnung einer Forderung des Mieters mit Betriebskostennachzahlung

Sind Mieter - z.B. zusammen mit anderen Forderungen - in der Summe mehr als eine Monatsmiete schuldig geblieben sind, dann kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen.

Sind mehr als zwei Monatsmieten zusammenkommen, kann sogar eine fristlose Kündigung bzw. das Gericht kann eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung bestätigen: 
Mietschulden - Fristlose und fristgemäße Kündigung durch Vermieter 

Urteil: Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 

Hinweis


Anstatt sich mit einer Verrechnung von hohen Forderungsbeträgen sich dem Risiko einer Kündigung auszusetzen, ist es oft sinnvoll, die Forderung erst einmal - ggf. unter Vorbehalt - zu bezahlen und dann die Forderung durchsetzen, wenn man sich mit dem Vermieter nicht einigen kann:

Zahlung der Miete, Betriebskosten unter Vorbehalt - und dann?  

Lassen Sie sich ggf. fachkundig beraten!


Redaktion


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