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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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Betriebskostenabrechnung - neue Betriebskosten in der Abrechnung
Es kommt vor, dass Vermieter neue Betriebskosten auf die Mieter umlegen möchten, sollche z.B. in der neuen Betriebskostenabrechnung der Wohnung aufgeführt sind.
Betriebskosten für die Wohnung sind von Mietern zu zahlen, wenn eine Vereinbarung besteht
Betriebskosten sind von Mietern nur zu zahlen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist:
- Betriebskostenumlage im Mietvertrag vereinbart.
Es werden dann normalerweise monatliche Betriebskostenvorschüsse verlangt.
- Der Vermieter muss dann auch jährlich über diese Vorschüsse abrechnen, § 556 Abs. 3 BGB.
Vermieter möchte neue Betriebskosten der Wohnung auf Mieter umlegen
Jederzeit ist eine Vertragsänderung über neue Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien möglich. Einer Vertragsänderung müssen aber grundsätzlich beide Seiten zustimmen, normalerweise wird eine schriftliche Vertragsergänzung mit beiderseitigen Unterschriften abgeschlossen.
Nach Abschluss des Mietvertrages sollen Mieter neue Betriebskosten zahlen
Was gilt, wenn der Vermieter Betriebskosten umlegen möchte, die es im Haus bei Mietvertragsabschluss noch gar nicht gab? Oder der Vermieter einen Hausmeister einstellt, vielleicht sogar die Kosten für den Hausmeister bisher selbst übernommen hatte?
Betriebskostenabrechnung - Vermieter will neue Kosten umlegen
Oder wenn im laufenden Mietverhältnis in der Nebenkostenabrechnung neue Betriebskosten aufgeführt sind?
- Z.B.: In der Betriebskostenabrechnung werden neue Versicherungskosten berechnet.
Was gilt, wenn der Vermieter eine neue Versicherung abschließt? Nicht alle Versicherungen sind als Betriebskosten von Mietern zu zahlen:
Betriebskostenabrechnung - Versicherungen als Betriebskosten
Vereinbarung im Mietvertrag der Wohnung über neu hinzukommende Betriebskosten
In vielen Verträgen steht eine Klausel, dass der Mieter auch neu etwaige aufkommende Betriebskosten tragen soll.
Für eine Prüfung sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
- Besonderheiten gibt es auch bei den sonstigen Betriebskosten, neue Nebenkosten - sind diese zu zahlen? Z.B. Wartungskosten für Rauchmelder, die oft unter "Sonstigen Betriebskosten" abgerechnet werden, sind umstritten.
- Jederzeit ist eine Vertragsänderung über neue Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien möglich.
Neue Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung als Folge einer Modernisierung
Der häufigste Fall ist die Entstehung neuer Betriebskosten als Folge einer Modernisierung.
Z.B. wird ein Fahrstuhl eingebaut, und der Vermieter will künftig die Betriebskosten dafür (Strom, Notruf, Wartung etc.) auf die Mieter verteilen.
Oder es wird eine neue Heizung eingebaut: Neue Heizung - neue Betriebskosten für Heizung und Warmwasser
Dazu kann der Vemieter entweder Vereinbarungen mit den Mietern treffen, oder er kann in der Modernisierungsankündigung mitteilen, dass er künftig die Betriebskosten umlegen will, die der modernisierte Standard mit sich bringt.
- Das genügt dafür, dass die Mieter später diese neuen Betriebskosten tragen müssen.
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