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Betriebskostenabrechnung - neue Betriebskosten in der Abrechnung

Es kommt vor, dass Vermieter neue Betriebskosten auf die Mieter umlegen möchten, sollche z.B. in der neuen Betriebskostenabrechnung der Wohnung aufgeführt sind.

Betriebskosten für die Wohnung sind von Mietern zu zahlen, wenn eine Vereinbarung besteht

Betriebskosten sind von Mietern nur zu zahlen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist:

Es werden dann normalerweise monatliche Betriebskostenvorschüsse verlangt.

  • Der Vermieter muss dann auch jährlich über diese Vorschüsse abrechnen, § 556 Abs. 3 BGB.

Vermieter möchte neue Betriebskosten der Wohnung auf Mieter umlegen

Jederzeit ist eine Vertragsänderung Ã¼ber neue Betriebskosten zwischen den Vertragsparteien möglich. Einer Vertragsänderung müssen aber grundsätzlich beide Seiten zustimmen, normalerweise wird eine schriftliche Vertragsergänzung mit beiderseitigen Unterschriften abgeschlossen.

Nach Abschluss des Mietvertrages sollen Mieter neue Betriebskosten zahlen

Was gilt, wenn der Vermieter Betriebskosten umlegen möchte, die es im Haus bei Mietvertragsabschluss noch gar nicht gab? Oder der Vermieter einen Hausmeister einstellt, vielleicht sogar die Kosten für den Hausmeister bisher selbst übernommen hatte?
Betriebskostenabrechnung - Vermieter will neue Kosten umlegen 

Oder wenn im laufenden Mietverhältnis in der Nebenkostenabrechnung neue Betriebskosten aufgeführt sind?

  • Z.B.: In der Betriebskostenabrechnung werden neue Versicherungskosten berechnet.

Was gilt, wenn der Vermieter eine neue Versicherung abschließt? Nicht alle Versicherungen sind als Betriebskosten von Mietern zu zahlen: 
Betriebskostenabrechnung - Versicherungen als Betriebskosten 

Vereinbarung im Mietvertrag der Wohnung über neu hinzukommende Betriebskosten

In vielen Verträgen steht eine Klausel, dass der Mieter auch neu etwaige aufkommende Betriebskosten tragen soll.

Für eine Prüfung sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.

Neue Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung als Folge einer Modernisierung

Der häufigste Fall ist die Entstehung neuer Betriebskosten als Folge einer Modernisierung.

Z.B. wird ein Fahrstuhl eingebaut, und der Vermieter will künftig die Betriebskosten dafür (Strom, Notruf, Wartung etc.) auf die Mieter verteilen.

Oder es wird eine neue Heizung eingebaut: Neue Heizung - neue Betriebskosten für Heizung und Warmwasser 

Dazu kann der Vemieter entweder Vereinbarungen mit den Mietern treffen, oder er kann in der Modernisierungsankündigung mitteilen, dass er künftig die Betriebskosten umlegen will, die der modernisierte Standard mit sich bringt.

  • Das genügt dafür, dass die Mieter später diese neuen Betriebskosten tragen müssen.


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