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Betriebskostenabrechnung - kalte Betriebskosten nach Verbrauch
Bei den kalten Betriebskosten gibt es Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und Zuordnung von verursachten Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung.
Kalte Betriebskosten der Wohnung - verbrauchsabhängige Abrechnung durch Vermieter
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der kalten Betriebskosten (das sind die Betriebskosten, die nicht für Heizung und Warmwasser entstehen) für eine Mietwohnung.
Es kann für Haushalte nachteilig sein, wenn Verbräuche einfach nach der Wohnfläche umgelegt werden.
- Aber wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, sind die Kosten nach der Wohnfläche umzulegen, § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB.
Vermieter kann auf Abrechnung der Betriebskosten nach Verbrauch umstellen
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung kann dazu führen, dass alle Mieter auf Kostenvermeidung achten. Der Vermieter kann entscheiden, dass künftig die Abrechnung bestimmter Betriebskosten nach Verbrauch erfolgen soll, § 556a Abs. 2 BGB. Das muss er dann den Mietern in Textform mitteilen, und die entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte einrichten.
Betriebskosten - Änderung des Verteilungsschlüssels durch Vermieter
Solche Umstellung kann auch nicht nur einmal erfolgen, sondern der Vermieter kann auch wiederholt den Verteilungsmaßstab ändern.
BGH: Mehrfache Änderung des Umlagemaßstabs für Betriebskosten möglich
Vermieter kann verbrauchsabhängig kalte Betriebskosten für die Mieter abrechnen
Es ist Sache des Vermieters, ob er für die Verbrauchserfassung entsprechende Techniken einsetzt. Solche Techniken gibt es bisher zur Erfassung:
- des individuellen Wasserverbrauchs
Wasserzähler, Wasseruhr - Haben Mieter Anspruch auf Einbau? - der Nutzung des Fahrstuhls
- der Nutzung der Müllbehälter
Abrechnung der Betriebskosten
Der Vermieter muss eine ordentliche Abrechnung der Betriebskosten erteilen.
Einzelheiten: Verbrauchsabhängige kalte Betriebskosten
Ist eine Verbrauchserfassung vorgesehen, aber nicht möglich - z.B. weil Sie den Ableser nicht einlassen - dann kommt auch eine Schätzung in Betracht.
Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Halten Sie die Betriebskostenabrechnung nicht für korrekt, dann sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen, Vorlage der Belege verlangen.
- Achtung: es gilt eine Frist von 1 Jahr nach Erhalt der Abrechnung für einen Widerspruch!
Musterschreiben Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung
Bei den warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Verbrauchserfassung:
Abrechnung über warme Betriebskosten - nur tatsächlicher Verbrauch
Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Kürzung um 15%
Ablesetermin für Heizkosten verpasst - muss Mieter Gebühren zahlen?
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