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Betriebskostenabrechnung - kalte Betriebskosten nach Verbrauch

Bei den kalten Betriebskosten gibt es Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und Zuordnung von verursachten Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung.

Kalte Betriebskosten der Wohnung - verbrauchsabhängige Abrechnung durch Vermieter 

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der kalten Betriebskosten (das sind die Betriebskosten, die nicht für Heizung und Warmwasser entstehen) für eine Mietwohnung. 

Es kann für Haushalte nachteilig sein, wenn Verbräuche einfach nach der Wohnfläche umgelegt werden.

Vermieter kann auf Abrechnung der Betriebskosten nach Verbrauch umstellen

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung kann dazu führen, dass alle Mieter auf Kostenvermeidung achten. Der Vermieter kann entscheiden, dass künftig die Abrechnung bestimmter Betriebskosten nach Verbrauch erfolgen soll, § 556a Abs. 2 BGB. Das muss er dann den Mietern in Textform mitteilen, und die entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte einrichten.

Betriebskosten - Änderung des Verteilungsschlüssels durch Vermieter

Hinweis

Solche Umstellung kann auch nicht nur einmal erfolgen, sondern der Vermieter kann auch wiederholt den Verteilungsmaßstab ändern.
BGH: Mehrfache Änderung des Umlagemaßstabs für Betriebskosten möglich

Vermieter kann verbrauchsabhängig kalte Betriebskosten für die Mieter abrechnen

Es ist Sache des Vermieters, ob er für die Verbrauchserfassung entsprechende Techniken einsetzt. Solche Techniken gibt es bisher zur Erfassung:

Abrechnung der Betriebskosten

Der Vermieter muss eine ordentliche Abrechnung der Betriebskosten erteilen.

Einzelheiten: Verbrauchsabhängige kalte Betriebskosten

Ist eine Verbrauchserfassung vorgesehen, aber nicht möglich - z.B. weil Sie den Ableser nicht einlassen - dann kommt auch eine Schätzung in Betracht.

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Halten Sie die Betriebskostenabrechnung nicht für korrekt, dann sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen, Vorlage der Belege verlangen.

  • Achtung: es gilt eine Frist von 1 Jahr nach Erhalt der Abrechnung für einen Widerspruch!

Musterschreiben Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung



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