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Betriebskostenabrechnung - kalte Betriebskosten nach Verbrauch

Bei den kalten Betriebskosten gibt es Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung und dadurch die Möglichkeit der Zuordnung von Betriebskosten gemäß Verursachern in der Betriebskostenabrechnung.

Verbrauchsabhängige Abrechnung von kalten Betriebskosten durch Vermieter 

Es besteht für Vermieter keine gesetzliche Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der kalten Betriebskosten (das sind die Betriebskosten, die nicht für Heizung und Warmwasser entstehen) für eine Mietwohnung. 

Für Haushalte kann es durchaus nachteilig sein, wenn Verbräuche einfach nach der Wohnfläche umgelegt werden.

  • Es gilt: ist nichts anderes vertraglich vereinbart ist, dann sind die Betriebskosten nach der Wohnfläche umzulegen, § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB.

Vermieter kann auf Abrechnung der Betriebskosten nach Verbrauch umstellen

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung kann dazu führen, dass alle Mieter auf Kostenvermeidung achten. Der Vermieter kann entscheiden, dass künftig die Abrechnung bestimmter Betriebskosten nach Verbrauch erfolgen soll, § 556a Abs. 2 BGB. Das muss er dann den Mietern in Textform mitteilen, und die entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte einrichten.

Betriebskosten - Änderung des Verteilungsschlüssels durch Vermieter.

Vermieter können einen Verteilungsmaßstab nicht nur einmal ändern, sondern der Vermieter kann auch wiederholt den Verteilungsmaßstab ändern.
BGH: Mehrfache Änderung des Umlagemaßstabs für Betriebskosten möglich.

Verbrauchsabhängige Abrechnung von kalten Betriebskosten für Mieter 

Es ist Sache des Vermieters, ob er für die Verbrauchserfassung entsprechende Geräte, Techniken einsetzt. Zur Erfassung:

gibt es technische Möglichkeiten zur Verbrauchserfassung.

Mieter verhindert Ablesung, Erfassung von verbraiuchsabhängigen Betriebskosten

Der Vermieter muss eine ordentliche Abrechnung der Betriebskosten erteilen.

Einzelheiten: Verbrauchsabhängige kalte Betriebskosten.

Ist eine Verbrauchserfassung vorgesehen, aber nicht möglich - z.B. weil Mieter den Ableser für die Wasseruhren nicht in die Wohnung lassen, dann kommt auch eine Schätzung in Betracht.

Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung

Halten Sie die Betriebskostenabrechnung für nicht für korrekt, dann sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen, Vorlage der Belege verlangen.
Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch.

​​​​​​​Warme Betriebskosten - Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

Bei den warmen Betriebskosten (Heizung und Warmwasser) besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Verbrauchserfassung: 
Abrechnung über warme Betriebskosten - nur tatsächlicher Verbrauch 


Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Kürzung um 15% 

Ablesetermin für Heizkosten verpasst - muss Mieter Gebühren zahlen?



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