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Ablesetermine für Heizkostenzähler verpasst - Kosten für Mieter
Haben Mieter den Ablesetermin für die Heizkostenverteiler verpasst, so kommt es durchaus vor, dass Vermieter deswegen die ihnen in Rechnung gestellten Gebühren des Ablesedienstes vom Mieter verlangen.
Mieter hat Ablesetermin für Heizkostenzähler verpasst - Kosten der Ablesung soll Mieter zahlen
Eine Gebührenforderung, bzw. die Weiterberechnung von Kosten des Ablesedienstes für einen verpassten Ablesetermin an Mieter ist nicht einfach möglich.
Vermieter müssen die Ablesung der Heizkostenzähler rechtzeitig, etwa eine Woche bis zehn Tage vorher ankündigen oder durch die Ablesefirma ankündigen lassen.
- Wurde dies nicht ordentlich vorgenommen, dann ist allein aus diesem Grund keine Kostenforderung seitens eines Vermieters möglich.
Benachrichtigung der Mieter über Termin für die Ablesung der Heizkostenverteiler
Wie die Information über den Ablesetermin erfolgt, ist dem Vermieter freigestellt - dies kann formlos, z.B. durch einen Aushang im Hausflur, geschehen.
Oft senden die mit der Ablesung der Zähler beauftragten Firmen auch bzw. zusätzlich eine Benachrichtigung oder machen selbst einen Aushang im Haus.
Am Ablesetermin für die Heizkostenzähler kann man nicht in der Wohnung sein
Sind Mieter zu dem angekündigten Termin verhindert, dann sollte einvernehmlich mit der Ablesefirma ein neuer Termin zu vereinbart werden.
- Auch wenn die Ableser zu einem neuen Termin gesondert kommen müssen, können dafür keine Kosten vom Mieter verlangt werden.
Neuer Ablesetermin für Heizkostenzähler - entstehen Mietern Kosten für neuen Termin?
Wurde zweimal der angekündigte Termin der Ablesung versäumt, oder wurde ein vereinbarter Termin von Mieterseite versäumt, dann sind Kosten der weiteren, wiederholten Ablesung Kosten der Heizkostenabrechnung.
Entstehende zusätzliche Kosten für Ablesungen der Heizkostenzähler werden Mietern berechnet, wenn schuldhaft Termine versäumt und nicht rechtzeitig ein neuer Termin vereinbart wurde.
Es kann Gründe geben, dass kein Verschulden vorliegt, z.B. ein Krankenhausaufenthalt.
Keine Ablesung der Wärmezähler - Schätzung der Heizkosten ist möglich
Falls keine Ablesung erfolgte:
- Wird der notwendige Zutritt zur Wohnung nicht gewährt, dann kann der Vermieter seinerseits seine in der Heizkostenverordnung vorgeschriebene Pflicht nicht erfüllen, die Verbrauchserfassung durchzuführen und verbrauchsabhängig über die Heizkosten abzurechnen.
Der Vermieter kann dann die angefallenen Heizkosten durch die Firma, die die Heizkostenabrechnung erstellt, schätzen lassen, was durchaus zu Ungerechtigkeiten führen kann.
- Durch eine Schätzung der Heizkosten können Mieter mit zu hohen Heizkosten belastet werden.
Vermieter setzt Ablesung der Heizkostenzähler gerichtlich durch
Theoretisch möglich, in der Praxis aber sehr selten:
Der Vermieter kann gerichtlich durchsetzen, dass Mieter die Ablesung zulassen - das kann zu erheblichen Kosten für Mieter führen.
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