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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenabrechnung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Kosten zu hoch?
Nach dem Gesetz soll der Vermieter bei der Verwaltung seines Objekts, seines Hauses darauf achten, dass die entstehenden Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, vernünftig und auch wirtschaftlich sind. Betriebskosten sollen also keine außergewöhnlich hohen Kosten verursachen.
Vermieter müssen darauf achten, dass Betriebskosten nicht zu teuer, zu hoch sind
Werden vom Vermieter deutlich zu hohe Betriebskosten für einzelne Abrechnungspositionen verlangt dann kann es möglich sein, dass der Vermieter diese wegen unwirtschaftlichem Handeln nicht verlangen kann.
BGH: Vermieter muss auf Wirtschaftlichkeit achten
Betriebskosten zu hoch - Mieter muss unwirtschaftliches Handeln des Vermieters beweisen
Vermieter sollen keine Kosten verursachen, die er nicht selbst tragen würde, wenn er sie nicht auf die Mieter umlegen könnte.
Die Beweispflicht für unwirtschaftliches Handeln des Vermieters liegt allerdings beim Mieter.
Hierzu sollten sich Mieter beraten lassen, welche Möglichkeiten wegen zu hoher berechneter Betriebskosten in ihrem Fall bestehen.
- Zunächst sollten Mieter immer versuchen, durch Einsicht in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung, weitere Anhaltspunkte, Informationen für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters zu bekommen.
Zu hohe Betriebskosten - Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
Mieter können versuchen einen Nachweis für zu hohe Betriebskosten zu führen. Dazu können z.B. Vergleichsangebote für abgerechnete Leistungen (z.B. Reinigungsunternehmen, Hausmeisterservice) zum Vergleich eingeholt werden.
Urteil:
Vermieter handelt unwirtschaftlich - Urteil zu hohen Betriebskosten
Wirtschaftlichkeit bei Betriebskosten - Vermieter muss nicht das billigste Angebot wählen
Vermieter müssen im Rahmen der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots allerdings nicht das billigste Angebot eines Dienstleisters oder einer Versicherung wählen, wenn es dafür gute Gründe gibt.
- Ob dann die vom Vermieter einzuhaltende Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebskosten im Einzelfall tatsächlich gewahrt ist, das ist nicht einfach festzustellen.
- Einen — allerdings nur groben — Anhaltspunkt bieten die regionalen und der bundesweite Betriebskostenspiegel, die aber nur Durchschnittswerte oder auch Extremwerte nennen und naturgemäß für ein einzelnes Objekt nicht wirklich aussagekräftig sind.
Betriebskosten - Urteile wegen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch Vermieter
In den nachfolgenden Beiträgen finden Sie weitere Beispiele, die als unwirtschaftliches Handeln des Vermieters eingestuft wurden:
Überzogene Betriebskostenumlage für eine Satellitenanlage
Betriebskosten Hausmeister - Kosten zu hoch - Wirtschaftlichkeitsgebot
Betriebskosten - Vermieter rechnet Eigenleistungen als Kosten ab
Betriebskostenabrechnung - Gebäudeversicherung, Hausversicherung - zu hohe Prämien für Versicherungen.
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