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Betriebskostenabrechnung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Kosten zu hoch?
Nach dem Gesetz soll der Vermieter bei der Verwaltung seines Objekts, seines Hauses darauf achten, das vernünftig und wirtschaftlich zu tun. Gemeint ist damit, dass der Vermieter keine Kosten verursacht, die er nicht selbst tragen würde, wenn er sie nicht auf die Mieter umlegen könnte.
Betriebskosten zu hoch - Mieter muss unwirtschaftliches Handeln des Vermieters beweisen
Die Beweispflicht für unwirtschaftliches Handeln des Vermieters liegt beim Mieter.
Mieter können nur selten einen Nachweis dazu führen, z.B. Vergleichsangebote für abgerechnete Leistungen (z.B. Reinigungsunternehmen, Hausmeisterservice) zum Vergleich einholen.
Urteil: Vermieter handelt unwirtschaftlich - Urteil zu hohen Betriebskosten
Zu hohe Betriebskosten - Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
Einen — allerdings nur groben — Anhaltspunkt bieten die regionalen und der bundesweite Betriebskostenspiegel, die aber nur Durchschnittswerte oder auch Extremwerte nennen und naturgemäß für ein einzelnes Haus nicht wirklich aussagekräftig sind.
Wirtschaftlichkeit bei Betriebskosten - Vermieter muss nicht das billigste Angebot wählen
Der Vermieter muss allerdings nicht das billigste Angebot wählen, wenn er dafür gute Gründe hat.
- Ob dann die Wirtschaftlichkeit (Wirtschaftlichkeitsgebot) im Einzelfall tatsächlich gewahrt wird, ist für Mieter oft schwierig festzustellen.
Vermieter müssen darauf achten, dass Betriebskosten nicht zu teuer, zu hoch sind
Werden vom Vermieter deutlich zu hohe Betriebskosten (einzelne Abrechnungspositionen sind überteuert) dann kann es möglich sein, dass der Vermieter diese wegen unwirtschaftlichem Handeln nicht verlangen kann.
Hierzu sollten sich Mieter beraten lassen und Einsicht in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung nehmen.
Betriebskosten - Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot durch Vermieter
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