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Betriebskostenabrechnung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Kosten zu hoch?

Nach dem Gesetz soll der Vermieter bei der Verwaltung seines Objekts, seines Hauses darauf achten, dass die entstehenden Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, vernünftig und auch wirtschaftlich sind. Betriebskosten sollen also keine außergewöhnlich hohen Kosten verursachen.

Vermieter müssen darauf achten, dass Betriebskosten nicht zu teuer, zu hoch sind

Werden vom Vermieter deutlich zu hohe Betriebskosten für einzelne Abrechnungspositionen verlangt dann kann es möglich sein, dass der Vermieter diese wegen unwirtschaftlichem Handeln nicht verlangen kann.

BGH: Vermieter muss auf Wirtschaftlichkeit achten

Betriebskosten zu hoch - Mieter muss unwirtschaftliches Handeln des Vermieters beweisen

Vermieter sollen keine Kosten verursachen, die er nicht selbst tragen würde, wenn er sie nicht auf die Mieter umlegen könnte. 

Die Beweispflicht für unwirtschaftliches Handeln des Vermieters liegt allerdings beim Mieter.

Hierzu sollten sich Mieter beraten lassen, welche Möglichkeiten wegen zu hoher berechneter Betriebskosten in ihrem Fall bestehen.

Zu hohe Betriebskosten - Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Mieter können versuchen einen Nachweis für zu hohe Betriebskosten zu führen. Dazu können z.B. Vergleichsangebote für abgerechnete Leistungen (z.B. Reinigungsunternehmen, Hausmeisterservice) zum Vergleich eingeholt werden. 
Urteil:
Vermieter handelt unwirtschaftlich - Urteil zu hohen Betriebskosten

Wirtschaftlichkeit bei Betriebskosten - Vermieter muss nicht das billigste Angebot wählen

Vermieter müssen im Rahmen der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots allerdings nicht das billigste Angebot eines Dienstleisters oder einer Versicherung wählen, wenn es dafür gute Gründe gibt.

  • Ob dann die vom Vermieter einzuhaltende Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebskosten im Einzelfall tatsächlich gewahrt ist, das ist nicht einfach festzustellen. 
  • Einen — allerdings nur groben — Anhaltspunkt bieten die regionalen und der bundesweite Betriebskostenspiegel, die aber nur Durchschnittswerte oder auch Extremwerte nennen und naturgemäß für ein einzelnes Objekt nicht wirklich aussagekräftig sind.

Betriebskosten - Urteile wegen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch Vermieter



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