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Betriebskostenabrechnung Wohnung - formelle Anforderungen

Die formellen Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung sind nicht hoch - trotzdem hat der Vermieter einige Dinge zu beachten. 

Mindestangaben, Inhalt einer Nebenkostenabrechnung über Betriebskosten für Mietwohnung

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt immer schriftlich, muss aber vom Vermieter nicht unterschrieben werden, die sogenannte Textform ist ausreichend.

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine Nebenkostenabrechnung Mindestangaben enthalten muss:

  • Eine übersichtliche Darstellung, woraus die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten hervorgeht -
     angefallene Kosten sind einzeln nach Kostenarten in ihrer jeweiligen Höhe anzugeben, 
  • verschiedene Kostenpositionen dürfen nicht zusammengefasst werden,
  • die Angabe und Erläuterung der jeweils zugrunde gelegten Verteilerschlüssel,
  • die Angabe der Gesamtwohnfläche, die für die Berechnung der auf Mieter entfallenden Umlage herangezogen wird,
  • die Berechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils, 
  • der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters von den ermittelten anteiligen Betriebskosten.
  • Was regelt die Betriebskostenverordnung? 
Hinweis


Die Betriebskostenabrechnung muss eigentlich verständlich sein, so dass diese von einem Laien geprüft werden kann. Bedeutet, dass die Nebenkostenabrechnung gedanklich und rechnerisch nachprüfbar sein muss.

Wenn die Betriebskostenabrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt ist

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen nicht wirksam ist. 

In der Betriebskostenabrechnung ausgewiesenes Guthaben - Guthaben kann höher sein

Auch ein in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesenes Guthaben der Betriebskosten kann zu niedrig errechnet sein, dem Mieter kann durchaus ein höheres Guthaben zustehen:

Dies gilt auch für die Heizkostenabrechnung:

Widerspruchsfrist des Mieters gegen die Nebenkostenabrechnung

Erst wenn die ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zugegangen ist, beginnt die 12- monatige Frist für das Vorbringen von Einwänden gegen die Nebenkostenabrechnung.
Betriebskostenabrechnung - Vermieter muss rechtzeitig abrechnen 

Bedeutet:

  • Spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Erhalt der formal richtigen Betriebskostenabrechnung müssen dem Vermieter eventuelle Einwände schriftlich mitgeteilt werden. 
  • Sind nur einzelne Positionen der Abrechnung formell unwirksam, und sind die übrigen Positionen formell wirksam abgerechnet, dann beginnt die 12-monatige Frist für die formell wirksamen Positionen mit Zustellung der Nebenkostenabrechnung zu laufen.
Hinweis


Wenn die Abrechnung mit einer Nachzahlungsforderung endet, wird meist auch verlangt, künftig höhere Vorschüsse zu zahlen - hier kann ein Zurückbehaltungsrecht bestehen, Sie sollten sich auch in diesem Punkt unbedingt fachkundig beraten lassen, denn Vorschüsse gehören zur Miete.

Wenn sie zu Unrecht nicht bezahlt werden, entsteht ein Mietrückstand, der zur Kündigung führen kann:
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung Mietvertrag möglich 



Redaktion


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