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Textform im Mietrecht - Erklärungen des Mieters, Vermieter
Manche Erklärungen müssen nach dem Gesetz in Textform abgegeben werden.
Was bedeutet die Anforderung Textform im Mietrecht für Mieter von Wohnungen?
Anforderungen an die Textform im Mietrecht - welche sind das?
Die Textform ist erfüllt, wenn
- die Erklärung lesbar ist und
- die Person des Erklärenden nennt und
- auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird.
Erklärungen in Textform - Aufbewahrung, Speicherung
Die Textform soll sicherstellen, dass der Empfänger eine an ihn persönlich gerichtete Erklärung
so aufbewahren oder speichern kann, dass er für angemessene Zeit wieder darauf zugreifen,
und die Erklärung unverändert wiedergeben kann.
Wenn für ein Schreiben die Textform genügt - persönliche Unterschrift nicht erforderlich
Schriftform im Mietrecht
Was ist eigentlich ausreichend um die Textform einzuhalten?
Für die Textform ausreichend ist
- das FAX, Telefax
- das Computerfax (auch ohne eingescannte Unterschrift)
- die e-Mail
- die SMS.
- Messenger Dienste:
Nachrichten mit Messenger-Dienst an Vermieter - WhatsApp, Facebook
Beispiele für die Einhaltung der Textform, wenn der Mieter schreibt
Die Textform ist z.B. ausreichend bei:
- Ankündigung der Aufrechnung der Miete
- Ankündigung zur Zurückbehaltung der Miete.
Mieter sollten darauf achten, dass auch für eine Erklärung, die in Textform abgegeben wird, ggf. ein Zustellungsnachweis wichtig werden kann.
Dies ist zum Beispiel erreicht, wenn der Empfänger einer eMail konkret auf den Inhalt der abgesandten Mail reagiert. Weitere Hinweise:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Beispiele für Erklärungen des Vermieters an Mieter in Textform
Auf Vermieterseite reicht die Textform z.B. für:
- Mieterhöhungen (Mieterhöhungsverlangen),
- Modernisierungsankündigungen, ( Modernisierung - Angaben in der Modernisierungsankündigung )
- Betriebskostenabrechnungen ( Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung )
- Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen.
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