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Bedeutung der Schriftform im Mietrecht - Schriftformvereinbarung

Ist die Schriftform gesetzlich oder vertraglich wirksam vorgeschrieben, so sind im Mietrecht Erklärungen, vertragliche Übereinkünfte, nur dann wirksam, wenn die Schriftform eingehalten ist.

Gesetzliche Schriftform - Bedeutung

Bei einer ausdrücklich nach dem Gesetz einzuhaltenden "Schriftform" ist immer die Erstellung eines Dokuments, eines Papieres notwendig und die persönlich Unterzeichnung ist notwendig, § 126 BGB

Einseitige Erklärungen müssen vom Vertragspartner (Vermieter oder Mieter) bzw. von dessen mit Vollmacht ausgestatteten Beauftragten, eigenhändig unterschrieben sein.

  • Das gilt immer für die Kündigung eines Mietvertrags.

Mit eMail den Mietvertrag kündigen

Bei einer Kündigung muss die Schriftform eingehalten werden. Eine Mail erfüllt nicht die Schriftform:
​​​​​​​Kündigung des Mietvertrages per E-Mail, reicht das?
 

Per Fax den Mietvertrag kündigen, reicht das?

Ein unterschriebenes Telefax als Kündigungsschreiben für einen Mietvertrag ist nicht ausreichend und genügt nicht dem Schriftformerfordernis.

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn das Schreiben dem Empfänger im Original mit der eigenhändigen Unterschrift bzw. den eigenhändigen Unterschriften zugestellt wird.

Vertraglich vereinbarte Schriftform

Ist nicht im Gesetz die Schriftform verlangt, sondern steht nur in einem Vertrag, dass für bestimmte Erklärungen die Schriftform vereinbart, dass solche dann schriftlich erfolgen müssen, so kann manchmal auch eine Mail ausreichend sein.

  • Dies wäre in solchen Fällen zu prüfen.

Schriftformerfordernis beim Abschluss eines Mietvertrags

Mietverträge haben grundsätzlich kein Schriftformerfordernis. Auch durch die mündliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter kann ein Mietvertrag zustande kommen. Ist aber die Schriftform wirksamer Bestandteil des Mietvertrages dann gilt:

  • Verträge, für die eine Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nicht wirksam, wenn die Vertragspartner das Dokument nicht mit ihrer eigenhändigen Unterschrift versehen haben.

Schriftformerfordernis kann gesetzlich vorgeschrieben sein

  • Wird ein Mietvertrag über einen festen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten abgeschlossen, so ist für einen solchen Mietvertrag gemäß Gesetz die Schriftform vorgeschrieben.

Schriftform bei Vertragsänderungen

In vielen Verträgen ist auch festgelegt, dass Änderungen des Vertrages nur wirksam sein sollen, wenn die Schriftform eingehalten ist - Schriftformklausel.


Redaktion


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