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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Kündigung des Mietvertrages der Wohnung per Mail, reicht das?
Es ist bequem, einfach die Kündigung für die Wohnung als eMail dem Vermieter zu übersenden - aber die Kündigung eines Mietvertrages mit einer eMail reicht nicht. Die Kündigung der Wohnung per Mail ist rechtlich nicht wirksam, weil unbedingt die Schriftform einzuhalten ist.
Kündigung der Wohnung erfolgte per Mail - Kündigung muss wiederholt werden
Wurde nur eine E-Mail abgeschickt, dann muss unbedingt die Kündigung des Mietvertrags mit einem
- von allen Mietern - persönlich unterschriebenen Brief nachgeholt werden, weil für eine Kündigung die Schriftform erforderlich ist.
Kündigung Mietvertrag der Wohnung - Unterschrift, Regeln, Schriftform
- Der Vermieter kann sich wegen einer unwirksamen Kündigung auf den Standpunkt stellen, dass eine Kündigung überhaupt nicht erfolgt ist.
Dies ist gesetzlich geregelt, in § 568 BGB in Verbindung mit § 126 BGB.
Umgekehrt gilt das auch für den Vermieter: er kann mit einer Mail einen Mietvertrag bzw. die Mietwohnung gegenüber Mietern ebenfalls nicht rechtswirksam kündigen.
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
Kündigung des Mietvertrags mit Mail ist rechtlich nicht wirksam - Kündigung nicht erfolgt
Erst wenn das Original-Kündigungsschreiben, mit den Unterschriften aller Mieter dem Vermieter zugegangen ist, erst dann beginnt die Kündigungsfrist.
Kündigung Mietvertrag für Mietwohnung - persönliche Unterschrift unter Kündigungsschreiben
Ist eine Kündigung nicht persönlich (von allen Mietern) unterschrieben, dann braucht der Vermieter diese nicht anzuerkennen.
- Rechtlich ist eine solche Kündigung nicht wirksam, der Mietvertrag nicht gekündigt.
- Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang Ihrer Kündigung sicher nachweisen können:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Auch ein Fax genügt nicht der Schriftform, es fehlt die persönliche Unterschrift, eine solche Kündigung ist nicht wirksam:
Vermieter hat keine rechtswirksame Kündigung für den Mietvertrag der Wohnung erhalten
- In solchen Fällen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Kündigungsfrist für die Wohnung verlängert, wenn dem Vermieter nicht fristgemäß das unterschriebene Kündigungsschreiben zugegangen ist.
- Vielleicht besteht die Möglichkeit für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags:
Abschluss Mietaufhebungsvertrag - Mietvertrag der Wohnung beenden
Wohnung kündigen - E-Mail enthält Kündigungsschreiben als PDF mit Unterschrift
Auch wenn im Dateianhang Ihrer E-Mail eine pdf. angehängt wurde, und dort das Kündigungsschreiben mit eingescannter Unterschrift zu ersehen ist, so kann mit einer solchen E-Mail ebenfalls nicht ordnungsgemäß rechtswirksam gekündigt werden - auch hier fehlt die persönliche Original-Unterschrift.
- Erst das Datum, wann die persönlich unterschriebene Kündigung bei Ihrem Vermieter eingegangen ist, ist maßgeblich für die rechtliche Wirkung, also insbesondere dafür, wann der Mietvertrag durch die Kündigung gemäß der Kündigungsfrist beendet wird.
Unterschriften unter Kündigung des Mietvertrags - mit Vollmacht für andere Mieter handeln
Soll ein Mieter für alle anderen Mieter handeln, dann müssen von den anderen Mietern Original-Vollmachten dem Kündigungsschreiben beigefügt werden.
Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass der Vollmachtsempfänger berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen:
Vollmacht im Mietrecht - wozu braucht man diese?
Redaktion
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