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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Mieter verstorben, Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags
Gibt es mehrere Mieter für eine Wohnung, dann endet der Wohnungsmietvertrag nicht mit dem Tod eines Mieters.
Tod eines von mehreren Mietern - Mietvertrag wird mit verbleibenden Mietern fortgesetzt
Oft wird ein Mietvertrag von zwei oder mehreren Mietern gemeinsam abgeschlossen. Es kann aber auch im Verlauf des Mietverhältnisses dazu kommen, dass weitere Personen dem Mietvertrag beitreten,
- Verstirbt eine dieser Personen, dann endet dadurch der Mietvertrag nicht, § 563a BGB. Er wird mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt.
- Ist einer von mehreren Mietern verstorben, so haben die anderen Mitmieter ein Sonderkündigungsrecht - sie können nach Kenntnis vom Tod mit der gesetzlichen Kündigungsfrist die Wohnung kündigen.
- Dadurch besteht für die anderen Mieter auch die Möglichkeit,
einen Zeitmietvertrag
oder auch einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss vorzeitig zu beenden.
Todesfall - Mieter der Wohnung können vor anderen Berechtigten den Mietvertrag fortsetzen
Andere Mieter einer gemeinsamen Wohnung haben für die Fortsetzung des Mietvertrags Vorrang vor Erben des verstorbenen Mieters.
Todesfall - Rechte zum Eintritt in einen bestehenden Wohnungsmietvertrag
Rechte zum Eintritt in den Mietvertrag für Ehegatten, Haushaltsangehörige (die nicht Mieter sind) oder Erben, entstehen erst mit dem Tod des letzten, dann einzigen Mieter der Wohnung.
Weiterführung des Mietvertrages durch mitwohnende Ehegatten.
Eintritt von anderen Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag.
Fortführung des Mietvertrages durch Erben.
Mieter verstorben - Sonderkündigungsrecht für die anderen Mieter der Wohnung
Das Gesetz gibt den Mitmietern der Wohnung bei einem Todesfall ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht, § 563a Abs. 2 BGB.
Sie sollen nicht an einem Vertrag festgehalten werden, der ohne den verstorbenen Mitmieter aus ihrer Sicht nicht sinnvoll oder z.B. wirtschaftlich zu belastend ist.
Mieter verstorben, Sonderkündigungsrecht für Mitmieter - Ausübungsfrist und Kündigungsfrist
Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb der Ausübungsfrist von einem Monat nach Kenntnis vom Tod des Mitmieters ausgeübt werden, das heißt, innerhalb dieser Frist muss das Kündigungsschreiben beim Vermieter eingehen, zugestellt sein.
Beweis für die Zustellung von Briefen
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, alle verbliebenen Mitmieter müssen unterschreiben, oder es muss schriftliche Originalvollmacht beigefügt werden.
- Es muss ausdrücklich angegeben werden, dass die Kündigung wegen des Todes des Mitmieters errfolgt, sinnvollerweise gibt man an, wann man von dessen Tod erfahren hat.
- Die Kündigung beendet dann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Gemeinsame Wohnung - Kündigung des Staffelmietvertrags mit Kündigungsausschluss
Auch bei einem Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss kann bei einem Todesfall eines Mieters eine vorzeitige Vertragsbeendigung in Frage kommen:
Staffelmiete Mietwohnung - Regelungen - Vereinbarung wirksam?
Sonderkündigungsrecht für gemeinsamen Mietvertrg bei Todesfall
Das (Sonder)-Kündigungsrecht ist gerade dann hilfreich, wenn eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags der Wohnung für längere Zeit ausgeschlossen wäre, die anderen Mieter sich dann von einem solchen Mietvertrag lösen wollen. Dies ist dann insbesondere
- beim Zeitmietvertrag:
Zeitmietvertrag vor Vertragsende als Mieter kündigen - Gründe
Untervermietung, keine Erlaubnis - Zeitmietvertrag kündigen - bei Mietverträgen mit Kündigungsausschluss,
- oder bei einem Mietvertrag mit fester Verlängerungsklausel
eine Möglichkeit, die Wohnung vorzeitig zu kündigen.
Vermieter - kein Kündigungsrecht wegen Tod eines von mehreren Mietern
Kündigen die verbleibenden Mieter nicht, dann hat der Vermieter kein besonderes Kündigungsrecht. Solange also keine Vertragsverletzungen vorkommen, oder andere Kündigungsgründe entstehen, muss der Vermieter den Vertrag mit den restlichen Mietern fortsetzen.
Redaktion
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