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Ratgeber Untervermietung
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Rechte der Untermieter,
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Sonderkündigungsrecht Mietvertrag - in welchen Fällen geht das?
In besonderen Situationen, Fällen kann Mietern ein Sonderkündigungsrecht zustehen, also das Recht, den Mietvertrag für die Wohnung durch Kündigung zu beenden, ohne die sonst geltende gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, z. B. bei einer Mieterhöhung.
Mieter haben in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht für den Wohnungsmietvertrag
Die Kündigungsfrist verkürzt sich in diesem Fall auf zwei Monate (§ 561 BGB):
Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Sonderkündigungsrecht
Dadurch, dass der Mieter normalerweise eine Kündigungsfrist (gesetzliche Kündigungsfrist) einhalten muss — oder sogar beim Zeitmietvertrag oder einem wirksamen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss längere Zeit gar nicht kündigen kann — ist der Mieter an den bestehenden Vertrag gebunden.
Sonderkündigungsrecht - wenn Mieter länger an den Mietvertrag der Wohnung gebunden sind
Ein (Sonder)-Kündigungsrecht kann helfen, wenn eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags für längere Zeit ganz ausgeschlossen wäre,
- beim Zeitmietvertrag:
Zeitmietvertrag vor Vertragsende als Mieter kündigen - Gründe
Untervermietung, keine Erlaubnis - Zeitmietvertrag kündigen - bei Mietverträgen mit Kündigungsausschluss
- oder bei einem Mietvertrag mit fester Verlängerungsklausel.
Lesetipps
Einen Zeitmietvertrag, Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kündigen
Auch bei einem Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss kann eine vorzeitige Vertragsbeendigung in Frage kommen:
Staffelmiete Mietwohnung - Regelungen - Vereinbarung wirksam?
Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag begründen können
- Haben mehrere Mieter gemeinsam den Mietvertrag geschlossen, und verstirbt einer von ihnen, haben die anderen ein Sonderkündigungsrecht als Mitmieter.
- Wenn der alleinige oder der letzte Mieter stirbt, geht — sofern nicht Haushaltsangehörige in den Mietvertrag eintreten — der Vertrag auf die Erben über. Diese Erben haben dann ein Sonderkündigungsrecht.
Eine wirksame Sonderkündigung beendet den Mietvertrag in solchen Fällen zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Wichtig ist es, die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht genau zu beachten und auch die formellen Anforderungen.
Der Grund für die Kündigung muss in dem Kündigungsschreiben angegeben sein. Die Kündigung muss dem Vermieter (nachweisbar) zugehen.
Sonderkündigungsrechte bei Mieterhöhung, Modernisierung, Verweigerung Untervermietung
- Wenn die Miete erhöht wird,
- wenn der Vermieter eine Modernisierung ankündigt,
- wenn der Vermieter die berechtigte Erlaubnis zur Untervermietung verweigert:
Untervermietung, keine Erlaubnis vom Vermieter - Mietvertrag kündigen
Einzelheiten zur Sonderkündigung und Kündigungsfrist finden Sie unter den Beiträgen zur jeweiligen Situation, für die eine Sonderkündigungsmöglichkeit bestehen kann.
Ob in Ihrer Situation ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie es am besten ausgeübt, und welche Fristen gelten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Nehmen Sie frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch.
Sonderkündigungsrecht für den Mietvertrag muss innerhalb einer kurzen Frist ausgeübt werden
Es ist wichtig zu beachten, dass ein bestehendes Sonderkündigungsrecht nur innerhalb einer kurzen Frist ausgeübt werden kann.
- Die formellen Anforderungen sind einzuhalten, der Grund für die Kündigung muss in dem Kündigungsschreiben angegeben sein, die Kündigung muss der Vermieterseite zugehen und das sollte auch nachweisbar sein.
Sonderkündigungsrecht des Mieters - Umzug in Pflegeheim, Seniorenheim, Heimeinrichtung
Wenn ein Mieter in ein Heim kommt, hat er in der Regel kein Sonderkündigungsrecht, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist - die fristlose Kündigung der Wohnung wegen Umzug in eine Heimeinrichtung ist damit auch ausgeschlossen. Ausnahme kann bestehen, wenn ein Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsausschluss besteht. Einzelheiten:
Mieter muss in Heim, Pflegeheim - Sonderkündigungsrecht Mietvertrag?
Sonderkündigungsrecht bei Geburt eines Kindes - Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist
Bei Mietverträgen, für die eine normale gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, besteht kein Sonderkündigungsrecht, auch kein berechtigtes Interesse des Mieters, wegen der Geburt eines Kindes die bestehende gesetzliche Kündigungsfrist für den Mietvertrag abzukürzen, z.B. weil die Wohnung zu klein ist.
Mieter können sich in solchen Fällen nur mit dem Vermieter über eine Verkürzung der Kündigungsfrist verständigen, ggf. einen Aufhebungsvertrag schließen, können vielleicht einen Nachmieter vorschlagen.
- Die Geburt eines Kindes kann in Ausnahmefällen eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ermöglichen, wenn es sich um einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss oder einen Zeitmietvertrag handelt:
Kündigungsausschluss im Mietvertrag - Mietvertrag wegen Geburt eines Kindes kündigen
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