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Mietvertrag der Wohnung kündigen - an wen die Kündigung schicken?

Adressat für eine Kündigung des Mieters ist der Vermieter. Ob die Kündigung an die Hausverwaltung geschickt werden kann, ist davon abhängig, ob die Verwaltung den Vermieter auch im Rahmen einer Kündigung vertreten darf, die Verwaltung oder der Hausverwalter eine Vollmacht vom Vermieter für die Entgegennahme von Kündigungen hat.

Kündigung der Wohnung an Hausverwalter schicken

Oft beauftragt der Vermieter eine Verwaltung, die alle Angelegenheiten regeln soll. Ob der Verwalter den Vermieter in Kündigungsangelegenheiten vertritt, eine Kündigung verbindlich entgegen nimmt, kann zweifelhaft sein. 

Bestehen Zweifel: Fragen Sie den Vermieter, welche Vertretungsbefugnisse die Verwaltung hat, ob die Verwaltung den Vermieter auch im Rahmen der Kündigung der Wohnung vertreten darf.

  • Mieter sollten vor dem Absenden der Kündigung prüfen, ob die Hausverwaltung, der Hausverwalter für die Entgegennahme einer Kündigung der Wohnung berechtigt ist. Es kann sich um eine Einzelperson handeln, aber auch um eine Verwaltungsgesellschaft.

Die Verwaltung bzw. ein Verwalter kann bereits im Mietvertrag angegeben sein, aber es kann auch später eine andere, neue Hausverwaltung vom Vermieter, dem Eigentümer eingesetzt worden sein.​​​​​​​

    Hausverwaltung hat im Lauf des Mietverhältnisses gewechselt - Vertretungsvollmacht

    ​​​​Hat der Vermieter eine neue Verwaltung für die Zuständigkeit in allen Angelegenheiten benannt, dann können Sie Ihre Kündigung an die Verwaltung richten.

      • Hat lediglich die neue Verwaltung im Namen des Vermieters geschrieben, dann prüfen Sie, ob Ihnen mit diesem Schreiben (oder schon zuvor) eine Vollmacht des Vermieters vorgelegt wurde, woraus sich die Berechtigung der Verwaltung ergibt, den Vermieter zu vertreten.
      • Es ist darauf zu achten, in welchen Angelegenheiten die Verwaltung vertreten darf. 
      • Wenn die Hausverwaltung den Vermieter in allen Angelegenheiten vertreten darf, damit auch für die Entgegennahme der Kündigung der Mietwohnung und Abwicklung des Mietverhältnisses bevollmächtigt ist, dann richten Sie Ihre Kündigung an diese Ihnen benannte Verwaltung.
        Achten Sie darauf, dass der Adressat richtig bezeichnet ist,  z.B. die Gesellschaft, Firma korrekt angegeben ist.

      Mietwohnung kündigen - Kündigung im Zweifel an den Vermieter schicken

      Ist zweifelhaft, dass der Verwalter den Vermieter auch für die Entgegennahme der Kündigung des Mietvertrags vertreten darf, dann sollten Mieter ihre Kündigung direkt an den / die Vermieter richten. 
      Die Kündigung des Mieters muss dem Vermieter zugehen 

      Mehrere Personen sind Vermieter - die Kündigung der Wohnung allen Vermietern übersenden

      • Sind mehrere Personen Vermieter, die keine gemeinsame Geschäftsadresse, und auch keinen Bevollmächtigten für die Entgegennahme der Kündigung (z.B. der Hausverwalter) benannt haben, dann sollte zur Vorsicht die Kündigung allen Personen unter deren Anschrift einzeln zugestellt werden:
        Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe 
      Hinweis


      In diesem Zusammenhang kann sich auch die Frage ergeben:
      Wer ist Vermieter? Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag 

      Wohnung als Mieter kündigen, wenn ein Insolvenzverwalter für das Haus eingesetzt ist

      Ist für den Vermieter ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden, dann müssen Sie die Kündigung an den Insolvenzverwalter richten - es sei denn, dieser hat eine Hausverwaltung beauftragt und die entsprechende Bevollmächtigung Ihnen mitgeteilt.

      Kündigung der Wohnung, was ist von Mietern zu beachten?

      Soll der Mietvertrag gekündigt werden, was ist für Mieter sonst noch zu beachten:
      Kündigung Mietvertrag der Wohnung durch Mieter - Einzelheiten 



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