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Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Sonderkündigungsrecht
Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt, haben Sie als Mieter ein besonderes Recht, den Mietvertrag zu kündigen. (§ 561 BGB)
Staffelmietvertrag - Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung wegen Vereinbarung gibt es nicht
Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung haben Mieter jedoch nicht, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist, sich dadurch die Miete erhöht.
Mieter hat Sonderkündigungsrecht für Mietvertrag bei Mieterhöhung
- Wenn der Vermieter einseitig die Miete erhöhen darf, also bei einer Indexmieterhöhung, oder bei Umlage von Modernisierungskosten, Durchführung einer Modernisierungsmieterhöhung.
- Wenn der Vermieter von Ihnen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung?
- Das Sonderkündigungsrecht können Sie nur begrenzte Zeit ausüben: Entscheidend ist, wann Sie die Mieterhöhungserklärung oder das Zustimmungsverlangen erhalten haben.
- Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung können Sie kündigen.
- Sie müssen schriftlich kündigen, den Kündigungsgrund nennen und die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter eingehen.
- Die Kündigung beendet dann Ihren Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kündigung des Mietvertrages wegen Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Macht der Vermieter diese Mieterhöhung geltend, so kann der Mieter
- bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhungserklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
- Durch diese Regelung besteht für Mieter eine Überlegungsfrist, ob das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden soll - die verlangte Mieterhöhung kann hinsichtlich der formellen Anforderungen und auch wegen der Höhe geprüft werden.
- Haben Sie als Mieter der Mieterhöhung bereits zugestimmt, dann ist die Ausübung des Sonderkündigungsrechts nicht mehr möglich.
Beispiel für zeitlichen Ablauf - Ausübung Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung
Sie erhalten ein Mieterhöhungsschreiben z.B. am 8. Mai. Spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats muss das Sonderkündigungsrecht wegen der Mieterhöhung beim Vermieter sein,
- also gemäß unserem Beispiel spätestens am 31. Juli.
- Die Kündigung beendet dann den Mietvertrag zum 30. September.
Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts muss eine Mieterhöhung nicht gezahlt werden
Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht ausüben,
- müssen Sie die verlangte Mieterhöhung bis zum Ende des Mietvertrages nicht bezahlen.
- Möglich ist auch, mit dem Vermieter zu sprechen und einvernehmlich den Mietvertrag zu einem gemeinsam festgelegten Termin zu beenden, und zu vereinbaren, dass die verlangte Mieterhöhung bis zur Beendigung des Mietvertrages nicht zu zahlen ist: Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen
Praktisch gesehen ist das Sonderkündigungsrecht meist nur dann deutlich vorteilhaft, wenn Sie einen Zeitmietvertrag geschlossen haben, oder ein Kündigungsverzicht vereinbart ist, denn in allen anderen Fällen können Sie auch durch eine ordentliche Kündigung den Mietvertrag schnell beenden, wenn Sie dies wünschen.
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