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Mietvertrag wegen Mieterhöhung kündigen - Sonderkündigungsrecht
Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung für die Mietwohnung, dann haben Mieter ein besonderes Recht, den Mietvertrag auf Grund der Mieterhöhung zu kündigen, § 561 BGB.
Mieterhöhung für Mietwohnung - aus welchen Gründen möglich?
Für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist es schon ausreichend, wenn dem Mieter das Schreiben zur Mieterhöhung zugestellt wird.
Mieter können das Sonderkündigungsrecht auch wahrnehmen, wenn der Vermieter eine formell unwirksame Mieterhöhung zugesendet hat, z.B.:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - Formelle Anforderungen
- Das Sonderkündigungsrecht kann auch wahrgenommen werden, wenn die Mieterhöhung aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt ist:
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete - inhaltliche Anforderungen - Praktisch gesehen ist das Sonderkündigungsrecht meist nur dann deutlich vorteilhaft, wenn ein Zeitmietvertrag abgeschlossen ist, oder ein Kündigungsverzicht vereinbart ist, denn in allen anderen Fällen kann der Mietvertrag durch eine ordentliche Kündigung schnell beendet werden.
Staffelmietvertrag - Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung wegen Vereinbarung gibt es nicht
Ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung haben Mieter jedoch nicht, wenn eine Staffelmiete vereinbart ist, sich dadurch die Miete erhöht.
Mieter hat Sonderkündigungsrecht für Mietvertrag der Mietwohnung bei Mieterhöhung
- Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn der Vermieter einseitig die Miete erhöhen darf, also bei einer Indexmieterhöhung, oder auch
- bei der Umlage von Modernisierungskosten, Durchführung einer Modernisierungsmieterhöhung.
- Und auch, wenn der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt.​​​​​
Mieter können versuchen, mit einer Teilzustimmung zur Mieterhöung diese geringer ausfallen zu lassen:
​​​​​​​Mieterhöhung auf ortsübliche Miete - Teilzustimmung zur Mieterhöhung ​​​​​​
Und es kann auch manchmal möglich sein, sich mit dem Vermieter einvernehmlich zu einigen, dass dieser die Mieterhöhung zurücknimmt oder die Mieterhöhung niedriger ausfällt.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung für die Wohnung?
Das Sonderkündigungsrecht können Wohnungsmieter nur begrenzte Zeit ausüben:
Entscheidend ist, wann das Schreiben zur Mieterhöhung, die Mieterhöhungserklärung oder das Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung erhalten haben.
- Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhung können Sie kündigen.
- Sie müssen schriftlich kündigen, den Kündigungsgrund nennen und die Kündigung unterschreiben.
Die Kündigung muss rechtzeitig beim Vermieter eingehen. - Die Kündigung beendet dann Ihren Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kündigung des Mietvertrages wegen Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Macht der Vermieter diese Mieterhöhung geltend, so kann der Mieter
- bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Mieterhöhungserklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
- Durch diese Regelung besteht für Mieter eine Überlegungsfrist,
ob das Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden soll - oder auch die verlangte Mieterhöhung hinsichtlich der formellen Anforderungen und auch wegen der Höhe und wegen inhaltlicher Anforderungen zu prüfen.
Haben Sie als Mieter der Mieterhöhung bereits zugestimmt, dann ist die Ausübung des Sonderkündigungsrechts nicht mehr möglich, es bleibt aber natürlich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
Beispiel für zeitlichen Ablauf - Ausübung des Sonderkündigungsrechts bei Mieterhöhung
Sie erhalten ein Mieterhöhungsschreiben z.B. am 8. Mai. Spätestens bis zum Ablauf des zweiten Monats muss das Sonderkündigungsrecht wegen der Mieterhöhung beim Vermieter sein,
- also gemäß unserem Beispiel spätestens am 31. Juli.
- Die Kündigung beendet dann den Mietvertrag zum 30. September.
Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts muss eine Mieterhöhung nicht gezahlt werden
Wird das Sonderkündigungsrecht wahr genommen:
- dann müssen Mieter die vom Vermieter verlangte Mieterhöhung bis zum Ende des Mietvertrages nicht bezahlen.
- Möglich ist auch, mit dem Vermieter zu sprechen und einvernehmlich den Mietvertrag zu einem gemeinsam festgelegten Termin zu beenden, und zu vereinbaren, dass die verlangte Mieterhöhung bis zur Beendigung des Mietvertrages nicht zu zahlen ist:
Mietaufhebungsvereinbarung, Mietaufhebungsvertrag abschließen
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