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Ratgeber Untervermietung
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Fristlose Kündigung der Wohnung als Mieter - Gründe, wie möglich?
Mieter können den Mietvertrag für die Wohnung durch eine fristlose Kündigung beenden, ohne eine Kündigungsfrist beachten zu müssen. Wesentliche Voraussetzung ist, dass es für Mieter unzumutbar ist, den Mietvertrag für die Wohnung fortzusetzen.
Die fristlose Kündigung der Wohnung als Mieter - was ist zu beachten?
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen;
- der Grund für die fristlose Kündigung muss in dem Schreiben nachvollziehbar angegeben sein;
- es müssen alle formellen Anforderungen an eine Mieterkündigung erfüllt sein:
Mietvertrag für Wohnung als Mieter wie kündigen? - In der Kündigung muss klar ausgedrückt werden, dass das außerordentliche Kündigungsrecht wahrgenommen wird.
- Die Kündigung muss der Vermieterseite zugehen, also bei ihm ankommen - der Zugang sollte nachzuweisen sein.
Vor fristloser Kündigung sollten Mieter immer den Vermieter mit Fristsetzung abmahnen
Schon bevor Sie eine Abmahnung an den Vermieter verschicken, erst recht bevor Sie eine fristlose Kündigung schreiben, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!
- Fast immer ist eine solche außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich, wenn die Mietpartei durch eine sogenannte Abmahnung vorher die Gegenseite aufgefordert hat, sich vertragsgemäß zu verhalten, und dafür eine Frist gesetzt hat:
Fristlose Kündigung Mietvertrag durch Mieter - Vermieter abmahnen.
- Die fristlose Kündigung muss andererseits unverzüglich ausgesprochen werden, nachdem die Kündigungsgründe der Mieterseite bekannt geworden sind:
Unverzüglich Handeln als Mieter - wie schnell muss man reagieren?
Zwar wird diese außerordentliche Kündigung auch fristlose Kündigung genannt, dennoch kann die Mietpartei eine (kurze) Frist nennen, nach deren Ablauf sie die Wohnung zurückgeben will:
Mietvertrag fristlos als Mieter kündigen - Kündigungsfrist möglich?
Fristlos Mietvertrag für Wohnung kündigen - Kündigungsgründe für fristlose Kündigung
Das Gesetz nennt ausdrücklich einige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung:
- die (vom Vermieter zu vertretende) Hinderung des Gebrauchs der Wohnung:
Kündigung Mietvertrag - vertragsgemäße Nutzung nicht möglich
z.B. wegen Gesundheitsgefährdung (z.B. Schimmelbefall, Legionellen im Trinkwasser eines Mietshauses), - die Störung der Geschäftsgrundlage: Geschäftsgrundlage des Mietvertrages, was ist das,
- die Störung des Hausfriedens durch die Vermieterseite:
Hausfrieden, Hausrecht muss auch der Vermieter, Verwalter beachten, - Schwere Vertragsverletzung des Vermieters:
Mietvertrag kündigen - schwere Vertragsverletzung des Vermieters,
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, auch andere Gründe können eine fristlose Kündigung für Mieter rechtfertigen.
Fristlose Kündigung selbstkritisch prüfen: Aufrechterhaltung des Mietvertrags unzumutbar?
Die Rechtsprechung hat viele Einzelfälle beurteilt. Wichtig für die Mieterseite ist eine selbstkritische Betrachtung.
Letztlich muss ein Gericht davon überzeugt werden, dass die Vertragsverletzung des Vermieters oder die sonstige Störung des Vertragsverhältnisses so schwerwiegend ist, dass der Mietpartei nicht einmal bis zum Ablauf der sonst geltenden Kündigungsfrist die Aufrechterhaltung des Mietvertrages zuzumuten ist.
Fristlose Kündigung des Mieters - Grund für fristlose Kündigung nicht ausreichend
Als Mieter muss man sich über die Folgen einer fristlosen Kündigung im Klaren sein:
- Ist die Kündigung erfolgreich, dann muss die Wohnung umgehend geräumt und zurückgegeben werden.
- Andererseits kann eine unberechtigte fristlose Kündigung zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters und weiteren Nachteilen für Mieter führen.
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