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Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
Mieter haben in ihrer Wohnung das Hausrecht, das auch der Vermieter und der Verwalter (auch andere Personen) beachten müssen.
Der Hausfrieden gilt auch in der Mietwohnung und ist vom Vermieter, Verwalter einzuhalten
Vermieter und Verwalter dürfen z.B. nicht ohne weiteres verlangen, dass sie einfach mal in die Wohnung kommen, einfach mal die Wohnung besichtigen.
- Grundsätzlich darf niemand die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betreten:
Hausrecht des Mieters - was bedeutet das, gilt das immer?
Ausnahmen sind durch Gesetze zugunsten der Polizei, Feuerwehr im Fall einer Gefahr vorgesehen. - Es gibt viele Gründe, die dem Vermieter ein Besichtigungsrecht (nach Voranmeldung) geben:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter - Öfter gibt es Streit wegen Besichtigungen, wenn es z.B. um die Weitervermietung oder den Verkauf einer Wohnung geht:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten - Manchmal kommen Vermieter auch auf die Idee, weitere Personen zu einer Besichtigung mitzubringen:
Vermieter bringt zur Wohnungsbesichtigung weitere Personen mit
Nur ausnahmsweise dürfen Vermieter oder Verwalter die Wohnung ohne Erlaubnis betreten
In einigen Fällen sind Mieter verpflichtet, dem Vermieter (oder dem Verwalter) das Betreten der Wohnung zu erlauben, z.B. in einem Notfall - wie einem Rohrbruch:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - bei Gefahr kurzfristig möglich
Hausrecht als Mieter wahrnehmen - Vermieter oder Personen aus der Wohnung weisen
Haben Mieter den Vermieter oder vom Vermieter beauftragte Personen in die Wohnung gelassen haben, dann sind diese Personen Gäste.
Ist Ärger zu erwarten, zu erwarten, dass sich die Besichtigung unangenehm entwickeln kann, so ist es wichtig sich nicht provozieren lassen.
In solchen Fällen sollten Mieter dafür sorgen, dass ein Zeuge / eine Zeugin beim Termin in der Wohnung anwesend ist, wenigstens die Situation am Telefon verfolgen kann.
- Mithören am Telefon: die Anwesenden sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jemand über das Telefon mithört. Wollen die Anwesenden dies nicht, so sollten Betroffene nach Möglichkeit einen Zeugen hinzubitten.
Aufnahme eines Telefongesprächs - Mithören - Gespräch als Beweis
Hausrecht wahrnehmen - Mieter kann Personen zum Verlassen der Wohnung auffordern
Kommt es zu unliebsamen Vorfällen, dann können Mieter deswegen verlangen, dass die Personen die Wohnung sofort wieder verlassen, zum Beispiel wenn diese beleidigend werden, oder den vereinbarten Zweck des Besuchs überschreiten.
Als Mieter Personen aus der Wohnung verweisen - Personen folgen nicht der Aufforderung
Verlassen diese Personen trotz Aufforderung nicht die Wohnung, dann möglichst nicht selbst tätig werden, sondern die Polizei rufen.
Selbst für das Verlassen unerwünschter Personen aus der Wohnung zu sorgen, das kann mal gut gehen, wie ein Urteil zeigt, ist aber nicht zu empfehlen:
Besichtigung - Mieter setzt seinen Vermieter einfach vor die Tür
Ist es zu einer solchen Situation gekommen: so bald wie möglichst genau aufschreiben, was geschehen ist, wer was gesagt oder getan hat, und welche Zeugen es gibt.
Es ist sinnvoll, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht
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