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Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
In Ihrer Wohnung haben Sie als Mieter das Hausrecht, das auch der Vermieter und der Verwalter (auch andere Personen) beachten müssen.
Der Hausfrieden gilt auch in der Mietwohnung und ist einzuhalten
Vermieter und Verwalter dürfen z.B. nicht ohne weiteres verlangen, dass sie einfach mal in die Wohnung kommen, einfach mal besichtigen.
- Grundsätzlich darf niemand Ihre Wohnung ohne Ihre Erlaubnis betreten:
Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das, gilt das immer?
Ausnahmen sind durch Gesetze zugunsten der Polizei, Feuerwehr im Fall einer Gefahr vorgesehen. - Es gibt viele Gründe, die dem Vermieter ein Besichtigungsrecht (nach Voranmeldung) geben:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter - Öfter gibt es Streit wegen Besichtigungen, wenn es z.B. um die Weitervermietung oder den Verkauf einer Wohnung geht:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten
Nur ausnahmsweise dürfen Vermieter oder Verwalter Ihre Wohnung ohne Erlaubnis betreten
In einigen Fällen sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter das Betreten der Wohnung zu erlauben, z.B. in einem Notfall - wie einem Rohrbruch:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - bei Gefahr kurzfristig möglich
Hausrecht als Mieter wahrnehmen - Vermieter oder Personen aus der Wohnung weisen
Auch wenn Sie den Vermieter oder vom Vermieter beauftragte Personen in Ihre Wohnung gelassen haben, dann sind diese Gäste in Ihrer Wohnung.
Rechnen Sie mit Ärger, dass sich ein Termin unangenehm entwickeln kann, so ist es wichtig, dass Sie sich nicht provozieren lassen.
Versuchen Sie dafür zu sorgen, dass ein Zeuge / eine Zeugin beim Termin in der Wohnung anwesend ist oder wenigstens die Situation am Telefon verfolgen kann.
- Weisen Sie dann die Anwesenden ausdrücklich darauf hin, dass Sie über das Telefon jemanden mithören lassen:
Aufnahme eines Telefongesprächs - Mithören - Gespräch als Beweis
Kommt es zu unliebsamen Vorfällen, dann können Sie deswegen verlangen, dass die Personen Ihre Wohnung sofort wieder verlassen, zum Beispiel wenn diese beleidigend werden, oder den vereinbarten Zweck des Besuchs überschreiten.
Als Mieter Personen aus der Wohnung verweisen - Personen folgen nicht der Aufforderung
Verlassen diese Personen trotz Ihrer Aufforderung nicht die Wohnung, dann sollten Sie möglichst nicht selbst tätig werden, sondern die Polizei rufen.
Selbst für das Verlassen unerwünschter Personen aus der Wohnung zu sorgen, das kann mal gut gehen, wie ein Urteil zeigt, ist aber nicht zu empfehlen:
Besichtigung - Mieter setzt seinen Vermieter einfach vor die Tür
Wenn es zu einer solchen Situation gekommen ist, sollten Sie so bald wie möglichst genau aufschreiben, was geschehen ist, wer was gesagt oder getan hat, und welche Zeugen es gibt. Es ist sinnvoll, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht
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