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Ratgeber Untervermietung
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Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm und Störungen
Eine Störung des Hausfriedens kann durch Mieter und auch durch Nachbarn geschehen, aber auch durch Fremde, z.B. Besucher anderer Mieter, Handwerker, sonstige Personen oder durch Haushaltsangehörige eines Mieters. Betroffene stellen sich oft die Frage, welches Vorgehen gegen Lärm und Störungen möglich ist.
Ruhestörungen, Lärm stören den Hausfrieden - Anspruch auf Unterlassung
In Fällen von Ruhestörungen haben die Mieter und auch der Vermieter einen Anspruch gegen den Lärmverursacher auf Unterlassung.
Je nachdem, wer den Hausfrieden stört, sind die Auswirkungen unterschiedlich.
Hausfriedensstörung durch Mieter im Haus, der Wohnanlage
Mieter und Mieterinnen sind verpflichtet, den Hausfrieden zu wahren:
Hausfrieden - Jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen
Mitbewohner, Haushaltsangehörige eines Mieters stören den Hausfrieden
Die Einhaltung des Hausfriedens gilt auch für Mitbewohner bzw. den Lebenspartner eines Mieters.
Gehen von diesen Personen immer wieder Störungen aus, so kann deswegen die Kündigung der Wohnung die Folge sein, da jeder Mieter für das Verhalten von in seinem Haushalt lebenden Personen einstehen muss.
Hausfrieden einhalten - Streit, Verhalten zwischen Mietern, Nachbarn
Vorgehen gegen Hausfriedensstörung als Mieter - Mitteilung an Vermieter
Werden Mieter z.B. durch ihre Nachbarn gestört, und ist die nachbarschaftliche Beziehung schon so zerrüttet, dass ein Gespräch nichts hilft, so sollte dem Vermieter die Störung, das störende Verhalten mitgeteilt werden, damit der Vermieter Maßnahmen ergreift:
- Mieter können die Beseitigung der Störung von ihrem Vermieter verlangen.
Hausfrieden - Streit, Verhalten zwischen Mietern, Nachbarn - Treten trotz Abmahnung(en) weiterhin Störungen auf, so kann der Vermieter den Mietvertrag des Störers kündigen:
Störung des Hausfriedens kann Kündigungsgrund für Mietvertrag sein - Urteil:
Pöbelei, Bedrohung durch Mieter - Kündigung Mietvertrag Wohnung
Störungen durch Lärm als Hausfriedensstörung
Immer wieder auftretender Lärm von anderen kann eine Störung des Hausfriedens sein.
Von Störungen betroffene Mieter können diese dem Vermieter als Mangel mitteilen, den Vermieter auffordern dafür zu sorgen, dass die Störungen unterbleiben, aber
Störungen müssen beweisbar sein!
Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren
- Z.B. sollte ein Protokoll geführt werden, Zeugen sollten vorhanden sein:
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage
Mietminderung wegen Störung des Hausfriedens
Mieter können wegen Störungen des Hausfriedens zur Minderung der Miete berechtigt sein wenn es sich um eine erhebliche Störung handelt.
- Für die Durchsetzung einer Mietminderung muss der Vermieter informiert sein:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein
Anspruchsgrundlage für eine Mietminderung in solchen Fällen ist der § 536 BGB.
- Die Höhe der Mietminderung lässt sich nicht pauschal beurteilen, sondern muss im Einzelfall anhand des Ausmaßes der Störung bestimmt werden.
Wegen Lärmbelästigung, Hausfriedensstörung die Polizei rufen
Kann man im Fall akuter Lärmbelästigung wegen eines Streits nicht warten, bis der Vermieter informiert ist und tätig wird - dann kann notfalls die Polizei oder das Ordnungsamt zu Hilfe gerufen werden.
Der Vermieter sollte ggf. trotzdem über solche Störungen informiert werden.
Lärm als Ordnungswidrigkeit - unzulässiger Lärm - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
In § 117 OrdnungsÂwidrigkeitenÂgesetz (OWiG) ist dazu geregelt:
Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidÂbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die NachÂbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die OrdnungsÂwidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfÂtausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Vermieter unternimmt gegen Störungen des Hausfriedens nichts
​Wurde der Vermieter nachweisbar über Störungen informiert, unternimmt nichts in der Sache, so sollten betroffene Mieter sich rechtlich zu ihrem Fall beraten lassen, wie weiter vorgegangen werden sollte.
- Eine Unterlassungsklage gegen den störenden Mieter kann eine Möglichkeit zur Unterbindung der Störungen sein. ​​​​
- Es kann eine Mietminderung möglich sein - auch dies sollte anwaltlich geprüft werden.
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Vorgehen gegen Ruhestörung - Unterlassungsklage gegen Ruhestörer
Wegen erheblicher Störungen kommt eine Unterlassungsklage gegen den / die Lärmverursacher vor dem örtlich zuständigen Amtsgericht in Betracht.
- Zieht man als Betroffener eine solche Klage in Erwägung, so sollte immer eine rechtliche Beratung erfolgen.
- UnterÂlassungsÂansprüche gegen Ruhestörer können sich aus dem ImmissionsÂschutzÂgesetz (der Bundesländer) aus dem Nachbarrecht und auch aus dem Mietrecht ergeben.
Mobbing stört den Hausfrieden - was können Betroffene in solchen Fällen tun?
Mieter müssen sich Mobbing nicht gefallen lassen: Was ist Mobbing und wie dagegen vorgehen?
Mobbing im Mietshaus - Problem für Mieter und Nachbarschaft
Störung des Hausfriedens durch Vermieter, Verwalter und Dienstleister
Auch der Vermieter und der Verwalter bzw. von diesen beauftragte Dritte, z.B. Dienstleister für Hausreinigung etc. müssen den Hausfrieden wahren.
Hausfrieden - Hausrecht muss auch Vermieter, Verwalter beachten
Lesetipps zum Thema
Hausrecht des Mieters - Was bedeutet das?
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht
Bauarbeiten als Ursache für eine Ruhestörung:
Bauarbeiten im Haus oder Nachbarschaft - Mietminderung
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist Auftraggeber
Lärm bei Renovierung, Bauarbeiten - Was dürfen Mieter?
Lärm - Übersicht zu Ursachen von Ruhestörungen im Mietrecht
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