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Ratgeber Untervermietung
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Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
Mieter haben in ihrer Wohnung das Hausrecht, das der Vermieter und auch der Verwalter und auch andere Personen beachten müssen.
Der Hausfrieden gilt auch in der Mietwohnung und ist vom Vermieter, Verwalter einzuhalten
Vermieter und Verwalter dürfen z.B. nicht ohne weiteres verlangen, dass sie einfach mal in die Wohnung kommen, einfach mal die Wohnung besichtigen.
- Grundsätzlich darf niemand die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betreten:
Hausrecht des Mieters - was bedeutet das, gilt das immer?
Ausnahmen sind durch Gesetze zugunsten der Polizei, Feuerwehr im Fall einer Gefahr vorgesehen. - Es gibt viele Gründe, die dem Vermieter ein Besichtigungsrecht (nach Voranmeldung) geben:
Mietwohnung - Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter - Öfter gibt es Streit wegen Besichtigungen, wenn es z.B. um die Weitervermietung oder den Verkauf einer Wohnung geht:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten - Manchmal kommen Vermieter auch auf die Idee, weitere Personen zu einer Besichtigung mitzubringen:
Vermieter bringt zur Wohnungsbesichtigung weitere Personen mit - Ist Ärger zu erwarten, davon auszugehen, dass sich eine Besichtigung unangenehm entwickeln kann, so ist es wichtig sich nicht provozieren lassen und dann ist es auch gut, wenn eine andere Person, ein Zeuge, bei der Besichtigung zugegen ist.
Nur ausnahmsweise dürfen Vermieter oder Verwalter die Wohnung ohne Erlaubnis betreten
In einigen Fällen sind Mieter verpflichtet, dem Vermieter (oder dem Verwalter) das Betreten der Wohnung zu erlauben, z.B. in einem Notfall - wie einem Rohrbruch:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - bei Gefahr kurzfristig möglich
Hausrecht als Mieter wahrnehmen - Vermieter oder Personen aus der Wohnung weisen
Haben Mieter den Vermieter oder vom Vermieter beauftragte Personen in die Wohnung gelassen, dann sind diese Personen Gäste.
- Im Rahmen eines Fehlverhaltens können Mieter ihr Hausrecht wahrnehmen, Personen aus ihrer Wohnung weisen.
Hausrecht wahrnehmen - Mieter kann Personen zum Verlassen der Wohnung auffordern
Kommt es zu unliebsamen Vorfällen, dann können Mieter deswegen verlangen, dass die Personen die Wohnung sofort verlassen, zum Beispiel wenn eine Person beleidigend wird, oder wenn der vereinbarte Zweck des Besuchs überschritten wird.
- Selbst, also mit sanfter Gewalt, für das Verlassen unerwünschter Personen aus der Wohnung zu sorgen, das kann mal gut gehen, wie ein Urteil zeigt, ist aber nicht zu empfehlen:
Besichtigung - Mieter setzt seinen Vermieter einfach vor die Tür - Ist es zu einer solchen Situation gekommen: So bald wie möglich genau aufschreiben, was geschehen ist, wer was gesagt oder getan hat, welche Zeugen es gibt.
Als Mieter Personen aus der Wohnung verweisen - Personen folgen nicht der Aufforderung
Verlassen unerwünschte Personen trotz Aufforderung nicht die Wohnung, dann sollte man möglichst nicht selbst tätig werden, sondern die Polizei rufen.
Es ist sinnvoll, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht
Hausrecht als Mieter durchsetzen - gut, wenn eine Zeuge vorhanden ist
In solchen Fällen sollten Mieter dafür sorgen, dass ein Zeuge /eine Zeugin beim Termin in der Wohnung anwesend ist, oder vielleicht wenigstens die Situation am Telefon verfolgen kann.
Mithören am Telefon:
- Die Anwesenden sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass jemand über das Telefon mithört.
- Wollen die Anwesenden dies nicht, so sollte nach Möglichkeit ein Zeugen hinzugebeten werden.
Aufnahme eines Telefongesprächs - Mithören - Gespräch als Beweis
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