​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Hausverbot - Hausrecht für die Wohnung hat der Mieter
Mieter haben innerhalb ihrer Wohnung das alleinige Hausrecht. Das Hausrecht beinhaltet für Mieter zu bestimmen, wer die Wohnung betreten und sich dort aufhalten darf. Mieter können daher Personen aus ihrer Wohnung weisen, ein Hausverbot aussprechen.
Zutritt zur Wohnung - über das Hausrecht können Mieter ein Hausverbot aussprechen
Aufgrund des bestehenden Hausrechts können Mieter gegenüber Personen ein Hausverbot (eigentlich ein "Wohnungsverbot") aussprechen, Personen auffordern, die Wohnung zu verlassen oder das Betreten verbieten.
Auf Grund des Hausrechts Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigern
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Handwerkern der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, da dies zur Kündigung der Wohnung führen kann:
Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag
Hausrecht des Mieters - Besuch in der Mietwohnung empfangen, Besuch übernachten lassen
Der Vermieter muss Besucher des Mieters dulden:
Besuch, Gäste in der Mietwohnung - Verbot durch Vermieter
Das gilt auch, auch wenn der Besuch einen Hund hat:
Wenn Mieter Besuch bekommen, ein Hund dabei ist
- Es ist möglich, dass der Vermieter ein Hausverbot für Besucher von Mietern ausspricht, wenn der Hausfrieden stark oder wiederholt gestört wurde, z.B. im Treppenhaus, Hof, Garten:
Hausfrieden - Jeder ist verpflichtet den Hausfrieden einzuhalten - Stören Besucher aus der Wohnung heraus, machen Lärm, so kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen - für Mieter ist das möglich.
Als Mieter ein Hausverbot für die Mietwohnung aussprechen, erteilen
Wegen dem Bestimmungsrecht, wer in die Wohnung darf, kann auch z.B. gegenüber einem Mitarbeiter einer Hausverwaltung oder einem Handwerker ein Hausverbot möglich sein, z.B. wenn es Streit in der Wohnung gab.
- Mieter können diese Person(en) aus der Wohnung weisen.
Hausrecht und Hausfrieden müssen Vermieter, Verwalter beachten
Haben der Vermieter oder Verwalter Kenntnis von dem Hausverbot gegenüber einer Person, dann müssen diese sich grundsätzlich daran halten.
Wird genau dieser Mitarbeiter mit Aufgaben betraut, für die ein Zutritt zur Wohnung erforderlich ist, z.B. für Ablesungen von Wasseruhren etc., dann muss diese Person nicht in die Wohnung gelassen werden.
Es ist entscheidend, dass die Gründe für ein Hausverbot ausreichend waren, und dass Sie diese im Streitfall auch beweisen können:
Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen?
Mieter spricht Hausverbot aus - Person verlässt nicht die Wohnung
Verlässt die Person nicht die Wohnung, dann handelt es sich ggf. um Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB.
Für die Durchsetzung des Hausverbots kann polizeiliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht
Gegenüber Besuch des Untermieters ein Hausverbot aussprechen
Stört Besuch des Untermieters den Hausfrieden, dann kann der Hauptmieter gegenüber diesem ein Hausverbot aussprechen, den Besuch aus der Wohnung bzw. Zimmer des Untermieters weisen.
Geht eine Ruhestörung von der Wohnung aus, dann ist der Mieter verantwortlich.
- Der Mieter kann deshalb abgemahnt werden, und im Wiederholungsfall kann die Kündigung des Mietvertrags drohen:
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?
Hausrecht des Untermieters - gilt für gemietete Zimmer, Räume
Ansonsten gilt: Untermieter dürfen bestimmen, wer in ihre gemieteten Räume / Zimmer darf:
Untervermietung - Recht des Untermieters auf Privatsphäre - Hausrecht
Beim Hausrecht des Mieters gibt es Ausnahmen - ist eine Wohnungsbesichtigung zu dulden?
In allen Fällen, in denen der Vermieter oder ein Beauftragter die Wohnung besichtigen, betreten muss, in der Regel nur nach vorheriger Anmeldung, greift das Hausrecht nicht.
Gründe für Besichtigung der Wohnung durch Vermieter
Das betrifft z.B. folgende Fälle:
- Wenn die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll.
Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen (Makler, Hausverwalter) dürfen die Wohnung zusammen mit Kauf- oder Mietinteressenten betreten:
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter, Makler, Interessenten - wenn Modernisierungsmaßnahmen geplant sind, bzw. durchgeführt werden sollen,
- wenn ein Schaden besichtigt werden muss,
- wenn Reparaturen durchgeführt werden müssen:
Besichtigung der Mietwohnung, wenn Mängel bestehen
Die Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig und ordnungsgemäß angekündigt werden:
Wohnungsbesichtigung - Terminvereinbarung mit Vermieter,
und zu vertretbaren Zeiten stattfinden:
Wohnungsbesichtigung - wie oft, zu welchen Zeiten und Tagen üblich?
- In Abwesenheit des Mieters dürfen Vermieter die Wohnung nicht betreten, wenn keine Erlaubnis des Mieters vorliegt - ein Zutritt ist dem Vermieter dann nur ausnahmsweise in Notfällen möglich:
Mieter nicht da, Vermieter geht mit Schlüssel in die Wohnung .
Betretungsrecht der Wohnung durch Vermieter ist bei Gefahr kurzfristig möglich
Besteht eine unmittelbare Gefahr, dann kann nicht gewartet werden:
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: