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Ratgeber Untervermietung
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Besichtigung von Mängeln der Mietwohnung durch Vermieter
Hat man einen Mangel der Mietwohnung dem Vermieter mitgeteilt, dann möchte der Vermieter häufig eine Besichtigung des Mangels.
Mängel der Mietwohnung als Grund für Besichtigung durch Vermieter
Meist haben ja die Mieter selbst einen Mangel dem dem Vermieter mitgeteilt. Die Besichtigung eines Mangels, bzw. Mängel der Wohnung zu besichtigen, ist ein ausreichender Grund für die Durchführung einer Besichtigung.
- Mieter können verlangen, dass die Besichtigung auf den Mangel beschränkt ist, dann nicht die gesamte Wohnung bei dieser Gelegenheit einer Besichtigung unterzogen wird.
Nicht nur der Vermieter selbst darf Mängel der Wohnung besichtigen
Eine Besichtigung des Mangels ist durch den Vermieter selbst oder auch durch jemand anderen möglich, z.B. durch den Mitarbeiter einer Hausverwaltung oder auch durch einen Handwerker, sogar der Rechtsanwalt des Vermieters oder andere Beauftragte können den Mangel besichtigen.
Besichtung der Wohnung wegen eines Mangels - Besichtigung ist auf Mängel beschränkt
Mieter können die Besichtigung auf die in Augenscheinnahme des Mangels beschränken - bedeutet, dass nur der Raum bzw. der Ort des Mangels besichtigt werden darf, nicht aber die ganze Wohnung.
Besichtigung, Betreten der Wohnung durch Vermieter - Privatsphäre
Besichtigung eines Mangels der Wohnung zulassen - Verweigerung kann Kündigungsrisiko sein
- Die Besichtigung eines Mangels oder Mängel sollten Mieter nicht verweigern, denn das kann ein Kündigungsrisiko bedeuten.
Besichtigung des angezeigten Mangels durch Hausverwalterin oder Rechtsanwalt
In einem gerichtlich entschiedenen Fall wollte der Mieter weder der Hausverwalterin noch dem Anwalt des Vermieters die Besichtigung erlauben, weil er meinte, nur der Vermieter selbst oder ein Fachhandwerker dürften die Besichtigung durchführen.
Mehrere Besichtigungstermine scheiterten, der Vermieter erteilte deswegen eine Abmahnung.
Mieter verweigert Besichtigung des Mangels in der Mietwohnung - Kündigung
Als der Mieter weiterhin den beauftragten Personen keine Besichtigung ermöglichte, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
Das Landgericht Berlin entschied am 2.6.2017, Az. 63 S 316/16, die Kündigung habe das Mietverhältnis beendet.
- Der Mieter habe kein Mitbestimmungsrecht bei der Wahl der Maßnahmen zur Mangelbeseitigung und der beteiligten Personen.
Redaktion
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