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Hausschwein als Haustier in der Mietwohnung

Ein Vermieter wollte seinem Mieter die Haltung seines Haustiers, eines Schweinchens namens "Schnitzel", verbieten. 

Mieter will kleines Hausschweinchen als Haustier in der Mietwohnung halten

Im Mietvertrag war die Tierhaltung für den Fall untersagt, dass es durch Haustiere zu Belästigungen und Beeinträchtigungen kommt. 

Mitbewohner des Hauses waren Zeugen vor Gericht und bestätigten, dass von dem Schweinchen keine wirklichen Belästigungen oder Störungen ausgehen würden.

Gericht - Mieter darf das Schweinchen als Haustier in seiner Wohnung halten

Der Ansicht des Vermieters, dass in eine Wohnung generell kein Schwein gehöre, konnte das Amtsgericht Köpenick (Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 13.07.00 — 17 C 88/00) nicht folgen. 

  • Das Schweinchen wurde vom Gericht auf eine Stufe mit der Haltung von Hunden und Katzen gestellt und als Haustier erlaubt.

Ein etwas kurioser Rechtsstreit mit bemerkenswertem Ausgang...



Redaktion


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