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Besichtigung der Mietwohnung - Terminvereinbarung mit Vermieter

Teilt der Vermieter oder der Verwalter einen Termin für die Wohnungsbesichtigung mit, dann können Mieter – außer in Fällen von Gefahr –  prüfen, ob der Termin für die Besichtigung passt und ob ein tatsächlicher Besichtigungsgrund vorliegt. 

Besichtigung der Mietwohnung - ohne Grund keine Wohnungsbesichtigung

Ein Besichtigungsgrund muss vorhanden sein, "anlasslose" Besichtigungen müssen Mieter nicht zustimmen.
Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter - mögliche Gründe

Enthält die Ankündigung zur Wohnungsbesichtigung die wesentlichen Informationen?

Sie sollten prüfen, ob die Ankündigung des Vermieter oder der Hausverwaltung die eigentlich selbstverständlichen, aber auch die sinnvollen Informationen enthält: 

Zu Besichtigungen für Nachmieter oder Kaufinteressenten siehe unten.

Mieter verweigern dem Vermieter Besichtigungen der Wohnung, des Hauses 

Verweigern Mieter dem Vermieter Besichtigungen, die dem Vermieter zustehen, wenn also der Vermieter einen berechtigten Grund hat, so kann der Vermieter gerichtlich dagegen vorgehen, sein Besichtigungsrecht durchsetzen.

Auch kann der Vermieter eine Abmahnung als Druckmittel einsetzen und schlimmstenfalls könnte, je nach Schwere eines Falles, dies sogar zur Kündigung des Mietvertrages führen.
Kündigung ohne Abmahnung kann unwirksam sein
.

Wohnungsbesichtigung - Als Mieter den Termin nicht wahrnehmen, einhalten können

Wenn Sie den verlangten Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie das Ihrem Vermieter schriftlich mit und bieten am besten gleich einen oder mehrere Termine an, die Sie ermöglichen könnten. Wenn Informationen fehlen, fragen Sie – möglichst schriftlich – nach.

  • Am besten ist, wenn eine Terminvereinbarung ausgehandelt und vereinbart werden kann. 
  • Aber achten Sie vorsichtigerweise darauf, dass Sie auch später beweisen können, welcher Termin vereinbart worden ist. Wenn darüber nur mündlich oder telefonisch gesprochen wird, sollten Sie anschließend eine schriftliche Bestätigung an den Vermieter / Verwalter oder seinen Beauftragten faxen oder mailen:  

„Wir haben heute mündlich vereinbart, dass Sie / die von Ihnen beauftragte Firma XY am …. um …. Uhr zur Besichtigung des defekten Küchenfensters kommen.“

Sie können hinzusetzen: „Ich bitte den vereinbarten Termin einzuhalten, weil ich diesen Termin organisieren muss.“

  • Auch Mieter sollten einen vereinbarten Termin einhalten, und wenn unabwendbar etwas dazwischen kommt, die andere Seite schnell benachrichtigen.

Wohnungsbesichtigungen durch Nachmieter oder Kaufinteressenten einschränken

Auch Nachmieter oder Kaufinteressenten dürfen die Wohnung besichtigen:


Redaktion


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