Logo

Mängel in der Wohnung - Besichtigung durch Vermieter, Firma

Soll der Vermieter einen Mangel oder sogar Mängel in der Wohnung beseitigen, dann muss er oder eine beauftragte Firma (ein Handwerker) auch die Möglichkeit erhalten, zuvor eine Besichtigung für die Reparatur, Behebung des Mangels durchzuführen. 

Mängel in der Wohnung - Vermieter kann für Besichtigung andere beauftragen

Der Vermieter kann damit auch den Verwalter oder einen Handwerker beauftragen. Ist das vom Vermieter beabsichtigt, weil die Einschätzung eines Mangels, eines Schadens einer fachlichen Beurteilung bedarf, so sollte der Mieter zuvor darüber informiert werden, auch wer zur Besichtigung kommt.

Besichtigung der Wohnung für die Durchführung einer Reparatur - nur der Ort der Reparatur

Die Besichtigung eines Mangels betrifft nur den Raum oder die Räume, wo sich ein Mangel befindet. Sie müssen es daher nicht akzeptieren, dass der Vermieter bei einer solchen Gelegenheit die ganze Wohnung besichtigt.

Manchmal kommen Handwerker unangemeldet. Bestehen Zweifel an der Besichtigung, dann rufen Sie vor Gewährung des Zutritts zu Ihrer Wohnung bei der Verwaltung, dem Vermieter an.

Es könnte sich auch um falsche Handwerker handeln:
Trickdiebstahl durch falsche Handwerker 

  • Ist niemand erreichbar, handelt es sich nicht um eine dringende Reparatur, dann können Sie verlangen, dass eine Terminvereinbarung über den Vermieter bzw. die Hausverwaltung erfolgt und niemanden in die Wohnung lassen.

Für Besichtigung von Mängeln muss der Vermieter, die Hausverwaltung Termin vereinbaren

Grundsätzlich muss eine Besichtigung bei Mietern rechtzeitig schriftlich angekündigt werden, wenn nicht gerade eine Gefahr besteht. Wenn unangemeldet jemand vor der Tür steht, um den Mangel zu besichtigen oder auch zu beseitigen, können Sie diese Person(en) abweisen und darum bitten, einen Termin zu vereinbaren.  

Manchmal ist es durchaus sinnvoller, die Person herein zu lassen, weil Sie ja wollen, dass Mängel möglichst bald beseitigt werden. 

Sie sollten aber jede Person, die Sie nicht kennen, genau befragen, z.B. einen Handwerker von welcher Firma er kommt, wer ihn beauftragt hat, was genau sein Auftrag ist, und möglichst sollten Sie auch seinen Namen notieren und sorgfältig prüfen, ob der Zutritt zur Wohnung von Ihnen gestattet wird.

Unangemeldete Wohnungsbesichtigung wegen Mängeln

Wenn Sie ausnahmsweise jemanden unangemeldet in die Wohnung lassen, so solllten Sie am Ende darauf hinweisen, dass Sie das nächste Mal um eine rechtzeitige Anmeldung bitten. 

  • Vereinbaren Sie bei dieser Gelegenheit direkt einen Folgetermin, schreiben Sie ein Fax, eine Mail an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung:
    „Ich habe heute mit  ... vereinbart, dass am …. um …. Uhr für die Vornahme folgender Arbeiten die Firma ... (wieder) kommt und bis längstens um … Uhr arbeitet.

Sie können hinzusetzen: „Ich bitte den vereinbarten Termin unbedingt einzuhalten, weil ich das zuvor organisieren muss.“


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: