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Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten
Nach dem Gesetz können Mieter für Aufwand und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Modernisierungsarbeiten des Vermieters entstehen bzw. entstanden sind, in angemessenem Umfang Ersatz verlangen, also sich die Kosten, den Aufwand ersetzen lassen. Das ergibt sich aus § 555a Absatz 3 BGB, der gemäß § 555d Absatz 6 BGB für die Modernisierung entsprechend anwendbar ist.
Mögliche Aufwendungen, Kosten des Mieters im Rahmen einer Modernisierung
Welche Aufwendungen entstehen, ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten entstehen Mietern häufig:
- für das Hin- und Herräumen von Möbeln,
- für eine Zwischenlagerung von Sachen,
- für Arbeiten zum Abdecken nicht wegzuräumenden Hausrats,
- für Reinigungsarbeiten,
- für Renovierungsarbeiten,
- für die Beaufsichtigung von Arbeiten bzw. der Wohnung, etc.
Handwerker alleine in der Wohnung arbeiten lassen? Beaufsichtigung der Arbeiten
Sie müssen fremde Firmen nicht alleine in der Wohnung arbeiten lassen, Sie haben einen Anspruch darauf, Arbeiten in der eigenen Wohnung zu überwachen, sei es durch eigene Anwesenheit oder durch eine Aufsichtsperson.
- Allerdings ist der Kostenersatz für Aufsichtspersonen bei manchen Gerichten umstritten.
Erstattung der Kosten für Aufwendungen des Mieters im Rahmen einer Modernisierung
Soweit Ersatz für Aufwendungen verlangt werden soll, die in fremder Leistung bestehen (z.B. für Essen im Restaurant, für Reinigungskräfte, für selbst vorgenommene Renovierungsarbeiten etc.), müssen Sie als Mieter oder Mieterin für aussagekräftige Quittungen und Nachweise sorgen.
- Letztlich müssen Sie im Streitfall beweisen, dass diese Aufwendungen entstanden sind, weil diese Ausgaben wegen der durch die Baumaßnahmen entstandenen Situation erforderlich und angemessen waren, z.B. weil die Küche nicht benutzbar war.
- Das Gesetz gesteht nur einen Ersatz von Kosten für angemessenen Aufwand zu.
Modernisierung der Mietwohnung, Arbeiten beaufsichtigen - Zeitaufwand des Mieters
Grundsätzlich ist anerkannt, dass auch eigener Einsatz des Mieters/der Mieterin Aufwendungen im Sinne des Gesetzes darstellt, z.B. der Zeitaufwand für die Überwachung der Arbeiten, oder für Reinigungsarbeiten.
Sie können also weder an Fremdfirmen oder Personen überhöhte Preise zahlen, noch für sich selbst einen zu hohen Stundensatz ansetzen.
Aufwendungsersatz - welche Kosten sind angemessen?
- Sollte die Aufsicht über die Wohnung für Sie erforderlich sein, dann sollten Sie mit dem Vermieter darüber eine Vereinbarung treffen, dann auch gleich die vielen anderen Dinge mit dem Vermieter regeln, z.B., wann beginnen die Arbeiten, wie lange dauern diese usw.
- Überlegen Sie, ob mit dem Vermieter bereits im Vorfeld einer Modernisierung ein Kostenersatz für die im Rahmen der Modernisierung entstehenden eigenen Aufwendungen schriftlich vereinbart wird:
Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter kann Vorteile bieten
- Bedenken Sie immer, dass der Ersatz Ihrer Aufwendungen zu einer höheren Modernisierungsmieterhöhung führen kann.
Modernisierung - Zahlt der Vermieter für Kosten des Mieters einen Vorschuss?
Sie können als Mieter*in für die zu erwartenden Aufwendungen einen Vorschuss für Ihnen entstehende Kosten verlangen, und Sie können ein Zurückbehaltungsrecht haben, die Arbeiten erst dann zu dulden, wenn entsprechender Vorschuss geleistet worden ist.
Welche Aufwendungen angemessen erscheinen, und wie man die Ansprüche am besten durchsetzt, ist sehr von den Einzelheiten der Modernisierungsmaßnahmen abhängig.
Sie sollten sich daher frühzeitig fachkundig beraten lassen, wie am besten vorzugehen ist.
Mieter muss im Rahmen einer Modernisierung keine Baufreiheit schaffen
Oft wird von Vermieterseite behauptet, Mieter müssten für die Arbeiten „Baufreiheit“ schaffen, Möbel etc. räumen. Das trifft nicht zu:
Der Vermieter hat für die Baufreiheit zu sorgen bzw. die für die Schaffung der Baufreiheit entstehenden Kosten zu übernehmen:
Baufreiheit in Mietwohnungen - Platz für Handwerker schaffen
Modernisierung - Wenn die Wohnung wegen der Arbeiten kaum noch, nicht nutzbar ist
Wenn während der Arbeiten eine Essenszubereitung in der Küche nicht mehr möglich ist, kommt in Betracht, dass Sie Mahlzeiten außerhalb der Wohnung einnehmen müssen.
Kann während der Arbeiten in der Wohnung nicht gewohnt werden, kann sogar eine Unterbringung außerhalb, in einer Ersatzwohnung (auch Pension oder Hotel), notwendig sein.
Aufwendungen des Mieters wegen einer Modernisierung - oft Berechnung als Mieterhöhung
Bei Modernisierungsmaßnahmen kommt es meist zu einem höheren Modernisierungszuschlag, einer Mieterhöhung, wenn Mieter Aufwendungsersatz für ihnen entstehende Kosten verlangen.
Dabei ist es gleichgültig, ob der Mieter selbst oder der Vermieter diese Aufwendungen bzw. die Kosten hat:
Modernisierung - Kosten einer Renovierung als Teil der Mieterhöhung
Ansonsten dürfen Kosten einer Instandsetzung nicht zu einer Mieterhöhung führen, sie sind bei der Modernisierungsumlage herauszurechnen:
- Wenn der Umzug in eine andere Wohnung während der Arbeiten erforderlich war:
- Nicht immer können Umzugskosten in eine Ersatzwohnung vom Vermieter als Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden.
Urteil:
Ausweichwohnung - Kostenumlage bei Modernisierungsmieterhöhung
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