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Ratgeber Untervermietung
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Baufreiheit - Platz für Handwerker in der Mietwohnung schaffen
Will der Vermieter Arbeiten in der Wohnung durchführen und ist dies nicht ohne das Wegräumen von Möbeln, Sachen möglich, dann stellt sich oft die Frage, wer für die Vornahme der Arbeiten die sogenannte Baufreiheit, Platz für Handwerker, schaffen muss.
Und:
Was ist mit den Kosten, die deswegen entstehen?
Mieter müssen keine Baufreiheit, Platz für auszuführende Arbeiten von Handwerkern schaffen
- Der Vermieter muss auf seine Kosten für die Baufreiheit sorgen.
Urteil: Baufreiheit - Müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen? - Der Vermieter muss im Rahmen dieser Maßnahmen Möbel und Eigentum des Mieters schützen.
Kleinere Arbeiten durch Handwerker:
Mieter sollten in eigenem Interesse Sachen räumen, Möbel abdecken - selbst schützt man seine Sachen in der Regel besser.
Baufreiheit - Mietern steht für Aufwendungen, Auslagen Kostenerstattung zu
Für Aufwendungen, die Mietern im Rahmen der Schaffung der Baufreiheit und auch im Rahmen der Ausführung späterer Arbeiten entstehen, kann der Mieter Aufwendungsersatz vom Vermieter verlangen.
Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz
Kostenerstattung für Mieter vom Vermieter - Höhe, Stundenlohn
Im Falle von Modernisierungsmaßnahmen werden vom Vermieter bezahlte Aufwendungen des Mieters bei der Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt.
Instandsetzung, Modernisierung - Mieter hat Kosten wegen Arbeiten ​​​​​​​
Mieterhöhung Modernisierung - Kosten für Instandhaltung, Reparaturen
Handwerker brauchen Platz für Arbeiten in der Wohnung - Vermieter muss für Platz sorgen
- Der Vermieter muss Mieter über geplante Maßnahmen zur Schaffung der Baufreiheit rechtzeitig informieren.
- Manchmal müssen Möbel (z.B. ein Einbauschrank) fachgerecht abgebaut, zwischengelagert und wieder aufgebaut werden.
- Der Vermieter muss darüber informieren, wohin Einrichtungsgegenstände verbracht werden sollen, wenn diese in der Wohnung des Mieters nicht zwischengelagert werden können.
- Der Vermieter hat jeweils rechtzeitig den Beginn von Arbeiten für die Schaffung der Baufreiheit und Arbeiten durch Handwerker mitzuteilen.
Baufreiheit - Vereinbarung mit Vermieter schließen, die Einzelheiten regeln
Bei umfangreichen Arbeiten muss vielleicht sogar die Wohnung vom Mieter geräumt werden.
- Wichtig ist dann z.B. die Klärung über die Dauer der Arbeiten, was ist wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, muss man zeitweilig umziehen, bekommt man eine Ersatzwohnung?
- Es ist sehr zu empfehlen, dass zur Schaffung der Baufreiheit, und über die auszuführenden Arbeiten, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen wird.
Wenn die wesentlichen Fragen zum Ablauf der Arbeiten mit dem Vermieter geklärt sind, dann muss der Mieter für die Schaffung der Baufreiheit den Zutritt zur Wohnung gewähren, anschließend Firmen für die eigentlichen Arbeiten in die Wohnung lassen.
Anspruch auf Mietminderung bei umfangreichen Bauarbeiten
Bei größeren Arbeiten kann ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.
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Redaktion
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