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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Renovierung, Bauarbeiten - Mietminderung wegen Lärm, Schmutz
Dauern Renovierungsarbeiten (mit Lärm, Schmutz, Staub etc.) in einer Nachbarwohnung eine längere Zeit, so besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich lang hinziehende Arbeiten nicht mehr im Rahmen des Üblichen bewegen. Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann eine Mietminderung möglich sein.
Bauarbeiten in Mietwohnung - Lärmbelästigung berechtigt zur Mietminderung
Der Maßstab des "Üblichen" kann z.B. bereits überschritten sein, wenn mit den Arbeiten eine hohe Lärmbelastung verbunden ist.
Länger dauernde Renovierungen, Bauarbeiten - nicht zumutbarer Lärm, Störungen
Wenn Sie einen Mietminderung in Betracht ziehen, dann sollten Sie die Miete nicht einfach kürzen, denn die Höhe einen Minderung richtet sich nach dem Einzelfall.
Mietminderungstabellen geben nur einen ungefähren Anhaltspunkt - die Höhe einer möglichen Mietminderung bezieht sich konkret immer auf die Umstände des Einzelfalls.
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
- Immer muss dem Vermieter der Lärm als Mangel mitgeteilt sein:
​​​​​​​Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren
Die fachliche Beratung zu Fragen einer Mietminderung ist sehr zu empfehlen.
Lärm wegen Bauarbeiten aus der Nachbarwohnung als erhebliche Belastung
Mieter müssen eine erhebliche Belastung wegen Lärms nachweisen, nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen beweisen.
Daher sollten Sie Zeugen haben.
- Ein Lärmprotokoll über die Art und Weise, Auswirkungen der Störungen führen, ist zu empfehlen:
​​​​​​​Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen
Vermieter führt störende Renovierungsarbeiten, Bauarbeiten durch
Was gilt, wenn der Vermieter Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung durchführt:
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist Auftraggeber
In einem solchen Fall könnte ab Beginn der Arbeiten ein Recht auf Mietminderung bestehen,
- wenn die entstehenden Beeinträchtigungen erheblich sind:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein
Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass Sie Ihre Wohnung weitgehend ungestört nutzen können.
Redaktion
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