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Ratgeber Untervermietung
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Bohrlärm und Ruhezeiten - Mieter arbeiten mit Bohrmaschine
Mieter dürfen in ihrer Wohnung mit der Bohrmaschine arbeiten - Mieter müssen bei Bohrarbeiten die Ruhezeiten beachten, einhalten.
Bohren mit der Bohrmaschine - Mieter müssen die Ruhezeiten einhalten
Außerhalb der Ruhezeiten ist das Bohren für Mieter erlaubt, nur dann muss Lärm durch Bohren von anderen Nachbarn hingenommen werden.
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe
Wird trotzdem mit der Bohrmaschine (privat) während der Ruhezeiten längere Zeit gearbeitet, dann handelt es sich um eine Ruhestörung:
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - was dürfen Mieter?
Lärm durch Bohren - wer macht die Bohrarbeiten im Haus, ein Mieter oder eine Firma?
- Immer ist zu prüfen, ob es sich um Bohrarbeiten handelt, die ein Nachbar privat vornimmt, oder ob der Vermieter der Auftraggeber ist, eine Firma mit Arbeiten beauftragt hat.
- Für Bohrarbeiten von Firmen gelten andere Regelungen:
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist Auftraggeber
Bohrarbeiten des Nachbarn in der Wohnung - wie lange, wie oft ist Bohren möglich?
Aber: Immer ist der Einzelfall ist entscheidend, besonders hinsichtlich der Frage, in welchen Zeitabständen, wie oft und wie lange wird gebohrt, was ist dann noch von Nachbarn hinzunehmen?
- Länger dauernde Bohrarbeiten mit erheblichem Lärm können zu einer Mietminderung berechtigen, gleichgültig ob ein Nachbar oder eine Firma oder der Vermieter Bohrarbeiten ausführt.
- Nimmt Lärm durch Bohrarbeiten (Bauarbeiten, Renovierungsarbeiten) überhand, überschreitet die Grenze der Zumutbarkeit, dann kann eine Mietminderung durchgesetzt werden, wenn man in der Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.
- Betroffene Mieter sollten ein Lärmprotokoll führen, dem Vermieter den Mangel mitteilen und eine Mietminderung ankündigen.
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren - Mietminderung für Wohnung - wie die Miete mindern?
Bohrlärm an Sonntagen und Feiertagen - es dürfen keine Bohrarbeiten gemacht werden
Es ist zu beachten, dass an Sonntagen und Feiertagen keinerlei Bohrarbeiten in der Mietwohnung stattfinden dürfen.
- Wer sich nicht an die Ruhezeiten hält, der riskiert Ärger, nicht nur mit den Nachbarn, sondern auch mit dem Vermieter.
Der Samstag ist ein Werktag - Bohrarbeiten sind für Mieter möglich
Da der Samstag ein normaler Werktag ist, gelten die normalen Ruhezeiten - also darf wie an einem normalen Tag in der Woche gebohrt werden:
Samstag wird manchmal als Werktag behandelt, manchmal nicht
Ruhezeiten - Lärm durch Bohren bei Umzug, Einzug
Eine Ausnahme besteht, wenn Mieter in die Wohnung einziehen oder ausziehen:
Ruhezeiten - Lärm bei Einzug und Umzug
In einem solchen Fall müssen Nachbarn diesen kurzzeitigen Lärm an Werktagen auch während der Ruhezeiten hinnehmen,
- aber nicht während der Nachtruhe.
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Redaktion
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