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Ratgeber Untervermietung
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Renovierung Mietwohnung - Lärm durch Bauarbeiten, Sägen, Hämmern
Normales Hämmern oder Sägen, wie es etwa beim Aufhängen von Bildern, einer Lampe oder dem Aufbau eines Regals vorkommen kann, ist von anderen Mietern meist zu dulden. Aber im Rahmen von größeren Renovierungen, kann der entstehende Lärm durch Bauarbeiten in einer Wohnung zu erheblichen Beeinträchtigungen für andere Mieter führen.
Lärm durch Bauarbeiten des Nachbarn, Renovierungsarbeiten in der Wohnung
Renovierungsarbeiten und auch Bauarbeiten kann der Nachbar oft gar nicht vermeiden. Lärmbeeinträchtigungen durch solche Arbeiten
- sind immer zu dulden, wenn vom Nachbarn die Ruhezeiten beachtet werden
- und sich Dauer und Häufigkeit in einem normalen Rahmen bewegen, es sich nicht um erhebliche Beeinträchtigungen für die Nutzung der eigenen Mietwohnung handelt.
Renovierungsarbeiten in Mietwohnung - Hämmern und Sägen verursacht häufig Lärm
Arbeitet ein Nachbar in seiner Wohnung sehr häufig, so kann es sein, dass dieses häufige Arbeiten in Verbindung mit Lärm von anderen Mietern nicht zu dulden ist.
Besonders nervend kann Bohrlärm sein:
Bohrlärm, Ruhezeiten - Wenn Mieter mit der Bohrmaschine arbeiten
- Sprechen Sie die Nachbarn ruhig und sachlich an, vielleicht lassen sich auch bei länger dauernden Arbeiten Zeiten vereinbaren, in denen Sie das weniger oder gar nicht stört.
Mietwohnung - ist Lärm durch Renovierungsarbeiten eine Ruhestörung?
Ob der von Renovierungsarbeiten verursachte Lärm eine Ruhestörung ist, die Sie nicht hinnehmen müssen, kann nur im Einzelfall bewertet werden:
Lärm bei Renovierung, Bauarbeiten - Was dürfen Mieter?
Lärm durch Renovierung, Bauarbeiten - Vermieter ist Auftraggeber
- Wenn Störungen sich nicht mehr in einem normalen, üblichen Rahmen bewegen:
Erstellen Sie ein Lärmprotokoll, aus dem ersichtlich ist, wie häufig und zu welchen Zeiten gearbeitet wird:
Mustervorlage Lärmprotokoll - Störungen als Mieter nachweisen.
Lärm durch Bauarbeiten - Beweise sichern - Mietminderung
Möglichst sollten Sie auch Zeugen haben für häufig auftretenden Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht und eine erhebliche Einschränkung für die Wohnqualität, für die Nutzung Ihrer Wohnung ist.
Dann sollten Sie auch prüfen, ob für diesen Mangel eine Mietminderung durchgesetzt werden kann.
Redaktion
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