Logo

Balkon - Blumentöpfe stellen, Blumenkästen anbringen, Begrünung

Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen. 

Blumentöpfe auf der Balkonbrüstung sind zu sichern

Töpfe auf dem Boden sind möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen ordnungsgemäß befestigt sein, damit sie nicht herabstürzen können. 

  • Eine ordnungsgemäße Befestigung liegt vor, wenn selbst bei starkem Wind
    das Herabstürzen eines Blumentopfs, Blumenkasten ausgeschlossen ist. 

Blumenkästen an der Außenseite des Balkons der Mietwohnung kann der Vermieter verbieten

Kritisch ist die Anbringung von Blumenkästen an der Balkonaußenseite. Da der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht hat, darf er ein Verbot aussprechen. 

Insbesondere dann, wenn zum Beispiel direkt unterhalb des Balkons ein Gehweg verläuft oder sich dort Fahrzeugabstellplätze befinden.

  • Es gibt hier unterschiedliche Rechtsprechung.
    Ein Verbot sollte zwar vernünftigen Gründen entsprechen, aber Gerichte neigen dazu, dass alleine schon wegen einer vermeintlich bestehenden Unfallgefahr einem Verbot des Vermieters entsprochen werden muss.

Vermieter verlangt, dass Blumenkästen an der Innenseite des Balkons angebracht werden

Der Vermieter kann wegen einer möglicherweise bestehenden Unfallgefahr verlangen, dass die Blumenkästen an der Innenseite des Balkons anzubringen sind bzw. dass die Kästen auf die Balkonbrüstung gestellt werden können, wenn sie gegen ein Herabstürzen entsprechend gesichert sind. 

Begrünung des Balkons - Vermieter verbietet Pflanzen auf dem Balkon 

Rank- und Kletterpflanzen kann der Vermieter verbieten, wenn diese die Fassade, den Außenputz des Balkons beschädigen können.

Bevor darüber Streit entsteht, sollte man den Vermieter um Erlaubnis für eine solche Bepflanzung fragen.

Einen Baum auf dem Balkon der Mietwohnung pflanzen kann zu Problemen führen

Das Pflanzen, stellen eines Baumes auf dem Balkon kann durchaus zu Streitigkeiten führen: 
Baum auf Balkon - Mieter muss Bergahorn entfernen

Hinweis


Einen Balkon zum Anbau von Gemüse nutzen, was beachten:
Balkon, Gemüse pflanzen, Hochbeete nutzen - für Mieter möglich? 


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: