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Balkon der Mietwohnung reinigen, bepflanzen - Rücksicht auf Nachbarn

Wer seinen Balkon oder die Terrasse genießen will, wird ihn nach dem Winter und auch öfter im Verlauf eines Jahres mal reinigen, auch vielleicht auch auf der Balkonbrüstung angebrachte Blumenkästen frisch bepflanzen. 

Rücksicht auf Nachbarn, andere Mieter beim Bepflanzen des Balkons

Achten Sie darauf, dass Schmutz, Pflanzenreste, Blumenerde u.a., den Sie von Ihrem Balkon fegen, und auch Putzwasser nicht die unter Ihnen wohnenden Nachbarn beeinträchtigen.

  • Rücksicht gegenüber den Nachbarn ist angesagt.

Putzen des Balkons der Mietwohnung - Belästigung anderer Mieter, Nachbarn

Nach der Winterzeit, im beginnenden Frühjahr und natürlich auch in der restlichen Jahreszeit reinigen und bepflanzen viele Mieter den Balkon, oder die zur Wohnung gehörende Terrasse.  

  • Dabei dürfen Sie aber die Nachbarn, insbesondere die Nachbarn direkt unter Ihrem Balkon, nicht vergessen, müssen also darauf achten, dass durch Putzen und Bepflanzen die Nachbarn nicht belästigt werden.

Und wenn doch mal was passiert - eine freundliche Entschuldigung, notfalls das Angebot, Herabgefallenes zu beseitigen, kann unangenehme Konflikte vermeiden.
Ausschütteln von Decken aus Fenstern vom Balkon kann erlaubt sein

Nachbarn informieren, absprechen, wann es günstig ist den Balkon zu fegen, zu reinigen

Es kann daher sinnvoll sein, vorher mit den Nachbarn unter Ihnen zu sprechen und abzustimmen, wann Sie den Balkon reinigen möchten - Sie möchten ja auch nicht, dass Ihnen Schmutz in die Kaffeetasse oder z.B. auch auf die zum Trocknen aufgehängte Wäsche fällt.

Balkonbepflanzung mit Umsicht - Verkehrssicherungspflicht als Mieter beachten

Auch beim Bepflanzen und Ausputzen von Blumenkästen und verblühten Pflanzen sollten Sie darauf achten, dass Erde, Wasser und Pflanzenteile nicht nach unten auf die Balkone der Nachbarn fallen.

Abmahnung vom Vermieter wegen Nutzung des Balkons

Beschweren sich Nachbarn über von Ihnen verursachte Beschmutzungen, Beeinträchtigungen, dann kann der Vermieter Sie abmahnen, auffordern, das Verhalten einzustellen.

Kommt man der Aufforderung nicht nach, dann kann im Ernstfall, bei wiederholten schweren Verstößen, sogar die Kündigung des Mietvertrags drohen. 


Redaktion


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