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Angefragter Suchbegriff: Blumenkasten
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Mieter dürfen Blumenkästen und Blumentöpfe auf ihrem Balkon aufstellen und anbringen, wenn diese keine Unfallgefahr darstellen. Töpfe auf dem Boden sind ohne weiteres möglich, aber andere Aufstellungen auf der Balkonbrüstung müssen
Als Mieter Blumentöpfe, Pflanzen einfach ins Treppenhaus, oder in den Flur vor die Mietwohnung stellen, ist ohne Genehmigung des Vermieters in der Regel nicht zulässig. Pflanzen von Mietern im Hausflur, dem Treppenhaus, können
Die Bepflanzung eines Balkons durch Mieter gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch  der Mietwohnung. Daher können auch Gemüse, sonstige Nutzpflanzen und Kräuter auf Balkonen gepflanzt werden, wenn sich dies in einem üblichen,