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Ratgeber Untervermietung
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Mieter füttern Tauben oder andere Tiere - Abmahnung vom Vermieter
Füttern Mieter von ihrer Wohnung aus Tiere, z.B. Tauben, dann kann der Vermieter abmahnen, Mieter auffordern, dass das Füttern unterbleibt, wenn von dem Füttern von Tieren Störungen ausgehen.
Füttern von Tauben vor der Wohnung, vom Balkon, aus dem Fenster der Mietwohnung
Manche Mieter und Mieterinnen mögen es, Tauben zuzusehen, werfen ihnen vom Fenster, oder vom Balkon aus oder vor dem Haus Brotreste oder anderes Futter zu.
Das ist nett gemeint, kann aber von Nachbarn - im Haus selbst oder auch nebenan - als sehr belastend empfunden werden.
Futterstreuungen bleiben auch liegen, sehen unansehnlich aus und können Ratten anziehen.
Fütterung von Tauben - Mieter sorgt für eine Häufung, verursacht Störungen
Durch ein Füttern werden in aller Regel viele Tauben angezogen. Das kann für andere Bewohner eines Hauses, auch für Nachbarn in einem Mietshaus nebenan, sehr störend sein, zumal sich Tauben dann häufig auch auf anderen Balkonen, öfter mal auf Balkonbrüstungen und auf Blumenkästen niederlassen und Verschmutzungen verursachen.
Fütterung von Tauben kann zu Taubenbefall führen und starken Verschmutzungen führen
Es kann zu starken Verschmutzungen durch Taubenkot kommen.
- Für andere Mieter ist dies durchaus ein Mangel:
Mietminderung bei Taubenbefall - Vermieter muss Mangel beheben. - Sogar eine Mietminderung kann verlangt werden:
Mietminderung bei Taubenbefall - Vermieter muss Mangel beheben
Gurren von Tauben als Belästigung von Mietern
Werden Tauben angelockt: Nachbarn fühlen sich öfter auch von dem Gurren der Tauben gestört - dies kann durchaus eine Lärmbelästigung sein.
Mieter füttern Wildkaninchen
Wildkaninchen kommen an Stadträndern oder in der Nähe von Parks manchmal auch in die Nähe der Häuser. So putzig die Kaninchen auch aussehen - sie können durch das Graben von Gängen zu Gefahren führen, da Personen in die Erde einbrechen können, sich verletzen. Sie sollten daher unbedingt davon absehen, Futter für diese Tiere auszulegen, zumal meist Landesgesetze die Fütterung von Wildtieren ausdrücklich verbieten.
- Es ist auch zu beachten: Futterreste können Ratten anziehen.
Mieter füttern Wintervögel
Das Füttern von Wintervögeln, z.B. mit einem Futterhäuschen oder einem Meisenring, ist meist zu tolerieren. Andere Mieter können sich nur beschweren, wenn ihr Balkon unverhältnismäßig verschmutzt würde. Immer sollten Mieter darauf achten, dass sich gewisse Belastungen in Grenzen halten, z.B. durch herunterfallende Futterschalen, oder es nur zu geringen Verschmutzungen durch Vogelkot kommt.
Vogelfütterung auf dem Balkon der Mietwohnung
- Es ist oft sinnvoll, sich mit Nachbarn darüber zu unterhalten, nicht erst auf eine Beschwerde zu warten.
Füttern von Wildschweinen ist Mietern eines Hauses grundsätzlich nicht erlaubt
Wildschweine dürfen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Wildschweine sind sehr lernfähig und können auch sehr fordernd auftreten. Durch Füttern verlieren Wildschweine ihre natürliche Scheu vor Menschen. Einmal an das Füttern gewöhnte Wildschweine sind kaum noch zu vertreiben und können auch auch große Schäden an Grünflächen und Bepflanzungen verursachen.
Beschweren sich Nachbarn, oder haben Sie eine Abmahnung vom Vermieter erhalten, sollten Sie zügig reagieren. Es kann sonst zu Schwierigkeiten kommen, bis hin zur Kündigung des Mietvertrags.
Redaktion
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