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Vogelfütterung auf dem Balkon der Mietwohnung

Die Vogelfütterung auf dem Balkon der Mietwohnung, z.B. mit einem Futterhäuschen, ist für Mieter erlaubt - andere Mieter und auch der Vermieter müssen eine davon ausgehende geringe Beeinträchtigung hinnehmen.

    Vogelfütterung auf Balkon der Wohnung - Futterhäuschen

    Das Füttern von Vögeln ist in der Bevölkerung weit verbreitet und akzeptiert. Viele Mieter stellen im Winter ein Futterhäuschen auf dem Balkon oder Fensterbrettt auf.

    • Mieter müssen immer darauf achten, dass ein aufgestelltes Futterhaus, auch ein Futterhäuschen auf der Balkonbrüstung, gegen ein Herabfallen, gegen Sturm gesichert ist!

    Vögel füttern durch Mieter - andere Mieter fühlen sich durch Schmutz belästigt 

    Das Füttern von Vögeln kann zu Verschmutzungen führen. Mieter sollten darauf achten, dass sich Belastungen für ihre Nachbarn, z.B. durch herunterfallende Futterschalen, in Grenzen halten, und es auch nur zu geringen Verschmutzungen durch Vogelkot kommt. Gewisse Einschränkungen durch leichte Verschmutzungen sind von anderen Mietern und (auch vom Vermieter) hinzunehmen. Eine Grenze kann überschritten sein, wenn das Füttern für andere zu unverhältnismäßiger Belastung führt.

    Mieter füttern Vögel im Winter - gewisse Beeinträchtigungen müssen andere Mieter hinnehmen

    Stellen Mieter ein Futterhäuschen auf der Balkonbrüstung auf, so gehört das zum normalen Mietgebrauch.

    Was darf man als Mieter in seiner Wohnung tun?

    Die davon ausgehenden Belästigungen sind von anderen Mietern und auch vom Vermieter meist zu tolerieren. 

    Vermieter will Mieter Vogelfütterung auf dem Balkon verbieten

    Der Vermieter könnte nur bei starken Belästigungen anderer Mieter, oder wenn eine Unfallgefahr besteht, ein Verbot durchsetzen.

    • Gehen von der Vogelfütterung unverhältnismäßige Belastungen für andere Mieter oder das Haus aus, dann könnte der Vermieter verlangen, die Fütterung einzuschränken oder, wenn dies nicht ausreicht, ganz zu unterlassen.

    Wann genau solche Belastungen zu stark werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Auf dem Balkon dürfen Mieter alle Singvögel füttern, aber keine Tauben

    Mieter dürfen Kleinvögel, Singvögel füttern, aber sie dürfen keine Tauben füttern!

    • Werden Tauben durch das Füttern angelockt, so müssen Mieter dagegen Vorkehrungen treffen, z.B. nur kleine Futterhäuschen verwenden.

    Tauben sorgen häufig für starke Verunreinigungen durch Kot, der als gesundheitsgefährdend gilt. 
    Tauben - Füttern kann zur Kündigung des Mietvertrags führen

    Mietminderung, weil die Vogelfütterung eines Mieters den Balkon verschmutzt?

    Das Landgericht Berlin, hatte sich mit einem Fall von Vogelfütterung zu beschäftigen. Ein Mieter verlangte Mietminderung, weil er sich durch Vogelfütterung durch Mieter des darüber liegenden Balkons beeinträchtigt fühlte.

    Urteil: Mietminderung wegen Vogelfütterung des Nachbarn abgelehnt

    Das Landgericht kam im Urteil vom 21.5.2010 (Az. 65 S 540/09 ) zu dem Ergebnis, dass eine Mietminderung nur bei einer sehr unverhältnismäßigen Verschmutzung des Balkons durch die Vogelfütterung überhaupt in Frage kommen könne.

    Der Mieter, der die Mietminderung durchführte, konnte nicht nachweisen, dass sein eigener Balkon durch die Fütterung von Vögeln durch seinen Nachbarn besonders stark verschmutzt wurde. Das Gericht sah daher keine erhebliche Einschränkung der Nutzung seines Balkons - die Mietminderung wurde abgelehnt.


    Redaktion


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