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Mängel Mietwohnung - liegt eine Einschränkung der Nutzung vor?

Ist eine gemietete Sache nicht so, wie sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder nach der Üblichkeit sein soll, dann spricht man von einem Mangel.

Dieser Sachverhalt kann auch auf eine Mietwohnung zutreffen. Es kann dann für Mieter das Recht auf eine Mängelbeseitigung und eine Mietminderung dann bestehen.

Darin stecken drei Fragen:

Tatsächlicher Zustand der Wohnung - Ist der Gebrauch, die Nutzung wesentlich beeinträchtigt?

Für die zweite Frage, wie ist die Sache tatsächlich, muss überlegt werden, wie man den Zustand beschreiben und wie man ihn beweisen kann. 

Hinweis


Letztlich muss vielleicht ein Richter nach langer Zeit prüfen - und ohne sich den Zustand selbst ansehen zu können -, ob ein Mangel vorlag, ob er erheblich war.
Hier kann es leicht zu Fehleinschätzungen kommen, es muss daher immer geprüft werden, ob der Mangel tatsächlich erheblich ist: 

Einschränkung der Nutzung - Mängel der Mietwohnung muss der Mieter beweisen

Sie als Mieter haben die volle Beweispflicht, und das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Mietminderung in Anspruch nehmen, womöglich Miete einbehalten.

Zu häufig vorkommenden Mängeln finden Sie im Portal Beschreibungen und Hinweise, SUCHE nutzen: FAQ zur Suche im Portal nach Ergebnissen 

Erhebliche Mängel der Mietwohnung muss der Vermieter beheben, reparieren 

Es können dann verschiedene Konsequenzen in Betracht kommen.

Hinweis


Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch, um zu überprüfen, ob wirklich ein erheblicher Mangel besteht, wie schwer er zu bewerten ist und wie Sie strategisch am besten vorgehen können.



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