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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
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- » Mangel
- » Schadenersatz
Pflicht des Vermieters bei Mängeln - Schadenersatz für Mieter
Beeinträchtigen Mängel die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung erheblich, so kann die beeinträchtigte Nutzung der Wohnung durch eine Mietminderung ausgeglichen werden.
Hat der Vermieter einen Schaden, Mängel nicht beseitigt, so kann für Mieter auch Schadenersatz in Frage kommen.
Vermieter hat einen bekannten Mangel nicht beseitigt - Schadenersatz wegen Verschulden
Kannte der Vermieter die Gefahr einer Schädigung, einer möglichen Schadensentstehung, hat aber nichts dagegen unternommen, so kann es möglich sein, sich einen dadurch entstandenen Schaden vom Vermieter ersetzen zu lassen.
Der Vermieter hat Mängel zu beseitigen:
Mängel in der Mietwohnung oder dem Haus
Bestehen erhebliche Mängel, dann berechtigen diese zur Mietminderung:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Bestehen sogar sehr erhebliche Mängel an der Mietwohnung, dann können solche Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigen:
Beispiel:
Baumängel - Kündigung Mietvertrag der Mietwohnung als Mieter
Mieter können dann möglicherweise ebenfalls Schadenersatz vom Vermieter fordern.
- Ob es sinnvoll ist die Wohnung fristlos zu kündigen, ob überhaupt fristlos gekündigt werden kann, ob Schadenersatzforderungen durchsetzbar sind, dies sollte unbedingt im Rahmen einer anwaltlichen Beratung abgeklärt werden.
Der Vermieter hat trotz Kenntnis einer bestehenden Gefahr einen Schaden nicht beseitigt
Wurde der Vermieter z.B. (nachweisbar) auf ein undichtes Dach hingewiesen, aber unterlässt der Vermieter eine Reparatur und entsteht in der Folge durch das undichte Dach Mietern ein Schaden, dann liegt in der Regel Verschulden vor
- - es kann hierdurch für den Vermieter die Pflicht entstehen, entstehende Schäden ersetzen zu müssen.
- Auch dann müssen Mieter allerdings die ihnen möglichen Anstrengungen, Schäden durch ein Schadensereigneis abzuwenden, nicht unterlassen, es besteht eine Schadensminderungspflicht. - Erst recht dürfen Sie nicht z.B. einen Tisch gerade dorthin stellen, wo z.B. das Wasser durch die Decke läuft, müssen Gegenstände, die einen Schaden erleiden könnten wegräumen.
Aufwendungen wegen Mängeln - Mieter hat Kosten - Kostenersatz für Mieter
Notwendige Aufwendungen, die Mieter wegen eingetretener und dem Vermieter bekanntgemachter Mängel haben, sind vom Vermieter zu erstatten.
Mieter haben Anspruch auf einen solchen Kostenersatz, also z.B., wenn wegen völliger Unbenutzbarkeit der Küche woanders die Mahlzeiten eingenommen werden müssen, wenn eine Grundreinigung nach Arbeiten erforderlich war, usw.:
Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz
Wenn Sie im Zusammenhang mit Mängeln Schäden erleiden oder notwendige Aufwendungen für Sie wegen einer Instandsetzung entstehen werden, sollten Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, damit die Geltendmachung von Schadenersatz geprüft und auch nichts vergessen wird.
Schäden an Sachen, Hausrat des Mieters als Folge eines Mangels - Schadenersatz
Darüber hinausgehende Schäden - z.B. Schäden an der Wohnungseinrichtung bei einem "normal" auftretenden Wasserschaden, sind nicht vom Vermieter zu ersetzen:
Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung
- Ein Schadenersatz wegen Gesundheitsschäden kommt nur bei Verschulden des Schädigers in Betracht.
Schadenersatz für Schäden des Mieters - Verursacher des Schadens ist bekannt
Wenn ein Verursacher des Schadens (z.B. ein Nachbar) bekannt ist, können Sie versuchen, dort Ihre Ansprüche zu realisieren, ansonsten müssen Sie selbst dafür aufkommen, oder Ihre eigene Versicherung.
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