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Pflicht des Vermieters bei Mängeln - Schadenersatz für Mieter

Beeinträchtigen Mängel die Gebrauchsfähigkeit, die Nutzung der Wohnung erheblich, so kann die beeinträchtigte Nutzung durch eine Mietminderung ausgeglichen werden.

Hat der Vermieter einen Mangel oder Mängel nicht beseitigt, so kann für Mieter auch Schadenersatz in Frage kommen.

Vermieter hat die Pflicht, Mängel an der Wohnung, im Haus zu beseitigen, Mietminderung

Die Grundpflicht des Vermieteres ist es, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, der den Gebrauch ohne Einschränkungen ermöglicht, § 535 BGB.

Mieter haben jedenfalls das Recht auf Beseitigung der Mängel, und bei erheblichen Mängeln auch auf Mietminderung.

    Vermieter hat einen bekannten Mangel nicht beseitigt - Schadenersatz wegen Verschulden

    Für Schäden, die - infolge eines Mangels der Mietwohnung - am Eigentum der Mieter eintreten, muss der Vermieter nur eintreten, wenn er "den Eintritt des Schadens zu vertreten hat", § 536a BGB, also wenn ihn ein Verschulden trifft.

    • Kannte der Vermieter die Gefahr einer Schädigung, einer möglichen Schadensentstehung, hat aber nichts dagegen unternommen, so muss er möglicherweise den entstandenen Schaden  des Mieters ersetzen.
    • Bestehen sehr schwerwiegende Mängel an der Mietwohnung, dann Mieter auch zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt sein, und auch dies kann dann einen Schadenersatzanspruch der Mieter begründen.
      Beispiel: 
      Baumängel - Kündigung Mietvertrag der Mietwohnung als Mieter
      Ob es sinnvoll ist die Wohnung fristlos zu kündigen, ob überhaupt fristlos gekündigt werden kann, ob Schadenersatzforderungen durchsetzbar sind, dies sollte unbedingt im Rahmen einer anwaltlichen Beratung abgeklärt werden.

    Der Vermieter hat trotz Kenntnis einer bestehenden Gefahr einen Schaden nicht beseitigt

    Wurde der Vermieter z.B. (nachweisbar) auf ein undichtes Dach hingewiesen, aber unterlässt der Vermieter eine Reparatur und entsteht in der Folge durch das undichte Dach Mietern ein Schaden, dann liegt in der Regel Verschulden vor.

    • Es kann hierdurch für den Vermieter die Pflicht entstehen, entstehende Schäden ersetzen zu müssen.
    • Auch dann müssen Mieter allerdings die ihnen möglichen Anstrengungen unternehmen um Schäden durch ein Schadensereignis abzuwenden, gering zu halten -  es besteht eine Schadensminderungspflicht. 
    • Erst recht dürfen Sie nicht z.B. einen Tisch gerade dorthin stellen, wo z.B. das Wasser durch die Decke läuft, müssen Gegenstände, die einen Schaden erleiden könnten wegräumen.

    Aufwendungen wegen Mängeln - Mieter hat Kosten - Kostenersatz für Mieter

    Notwendige Aufwendungen, die Mieter wegen eingetretener und dem Vermieter bekanntgemachter Mängel haben, sind vom Vermieter zu erstatten.
    Mieter haben Anspruch auf einen solchen Kostenersatz, also z.B., wenn wegen völliger Unbenutzbarkeit der Küche woanders die Mahlzeiten eingenommen werden müssen, wenn eine Grundreinigung nach Arbeiten erforderlich war, usw.:
    Instandsetzung Mietwohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz 

    • Wenn Sie im Zusammenhang mit Mängeln Schäden erleiden oder erkennbar ist, dass notwendige Aufwendungen für Sie wegen einer Instandsetzung entstehen werden, sollten Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, damit die Geltendmachung von Schadenersatz geprüft und auch nichts vergessen wird.

    Schäden an Sachen, Hausrat des Mieters als Folge eines Mangels - Schadenersatz

    Darüber hinausgehende Schäden -  z.B. Schäden an der Wohnungseinrichtung bei einem "normal" auftretenden Wasserschaden, sind nicht vom Vermieter zu ersetzen:
    Rohrbruch - Wasserschaden durch Leitungswasser in Mietwohnung 

    Schadenersatz für Schäden des Mieters - Verursacher des Schadens ist bekannt

    Wenn ein Verursacher des Schadens (z.B. ein Nachbar) bekannt ist, können Sie versuchen, dort Ihre Ansprüche zu realisieren, ansonsten müssen Sie selbst dafür aufkommen, oder Ihre eigene Versicherung.



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