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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Dachrinne undicht, Fassadenschäden - Schaden an der Mietwohnung
Ist die Dachrinne undicht, oder ist ein Regenfallrohr defekt, kann das ein Mangel der Wohnung sein, da deswegen auch an der Wohnung Schäden auftreten können.
Undichte Dachrinne als Ursache für Schäden an Haus und Mietwohnung
Undichte Dachrinnen können zu großen Beschädigungen der Fassade eines Hauses führen. Nicht nur, dass durch nicht mehr vorhandenen Putz die Wärmeverluste höher sind, Mieter höhere Heizkosten haben:
Durch eine beschädigte Fassade kann auch Feuchtigkeit in die Wohnung dringen - Schimmelbildung kann die Folge sein.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Dachrinne und die Fallrohre in Ordnung sind, denn sie sollen die Bausubstanz schützen, Schäden vermeiden.
- Deshalb:
In jedem Fall den Vermieter nachweisbar auf Schäden an Regenrohren, Dachrinnen, Fallrohren hinweisen:
Mängel - Welchen Zustand der Wohnung schuldet der Vermieter?
Defekte Dachrinne des Wohnhauses - Schaden dem Vermieter mitteilen
Zur Meldung solcher Schäden, auch wenn diese die Außenfassade betreffen, sind Sie gemäß den üblichen Regelungen in Mietverträgen auch verpflichtet:
Mieter haben eine Sorgfaltspflicht
Defektes Regenfallrohr, beschädigte Dachrinne kann zu Schäden in der Mietwohnung führen
Solche Mängel führen meist nicht unmittelbar zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietwohnung, sondern zunächst zum Eindringen von Feuchtigkeit ins Mauerwerk, auch Fensterrahmen können durch Spritzwasser beschädigt werden.
Undichte Dachrinne, Regenrinne am Mietshaus - Reparatur durch Vermieter durchsetzen
Der Vermieter ist ein Stück weit frei, mit seinem Eigentum nachlässig umzugehen.
- Ob Sie als Mieterin oder Mieter eine Reparatur durchsetzen können, hängt davon ab, ob der Schaden an den Regenrohren die Nutzung Ihrer Wohnung einschränkt, den Gebrauch beeinträchtigt, ob Schäden an Ihrer Wohnung verursacht werden:
Mietwohnung, erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt, eingeschränkt?
Undichte Dachrinne - Fassadenschäden, Schäden am Haus, Fenstern - Unfallgefahr
Bei kräftigem Regen wird das Wasser an der Dachkante nicht von der Regenrinne aufgefangen, sondern stürzt gegen Ihr Fenster, das dann durchnässt wird.
Fassadenschäden sind ebenfalls nicht selten und dies führt zu herabfallendem Putz - dies ist eine Unfallgefahr.
Oder nicht aufgefangenes und abgeleitetes Regenwasser stört den Zugang ins Haus; bei Kälte bilden sich an diesen Stellen Eisflächen - auch dies ist eine zu vermeidende Unfallgefahr, etc.
- Wenn solche Zustände eintreten, sollten Sie dem Vermieter in Ihrer Mangelanzeige beschreiben, welche Beeinträchtigungen durch die schadhaften Rohre für Sie entstehen:
Musterbrief Mangel, Mängelanzeige und Mietminderung - Es kann dann für Sie als Mieterin / Mieter nicht nur ein Anspruch auf fachgerechte Reparatur bestehen, sondern auch ein Anspruch auf Mietminderung:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?
Beschädigung der Fassade - Putzschäden am Haus durch undichte Regenrinne, Regenfallrohr
Die weitere Folge von Schäden an der Dachrinne kann sein: Wegen vorhandener Putzschäden an der Fassade dringt Feuchtigkeit in die Wohnung, es entsteht Schimmel - dann ist der Schaden am Haus die Ursache für Mängel in Ihrer Wohnung.
- Ein Putzschaden berechtigt nur zu einer Mietminderung, wenn dadurch der Gebrauch der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist:
Außenwand, Außenputz - Schaden berechtigt nicht zu Mietminderung
Es ist nicht ganz einfach, einen Antrag auf Beseitigung des Mangels zu formulieren und ggf. bei Gericht durchzusetzen, der dann tatsächlich zur Beseitigung der Ursache führt.
- Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Mietminderung besteht, muss beurteilt werden.
Nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch - es ist zu prüfen, ob ein erheblicher Mangel vorliegt.
Schaden an der Fassade des Hauses - Instandsetzung wird bei Modernisierung vorgenommen
Würde der Vermieter eine Instandsetzung der Fassade im Rahmen einer Modernisierung (z.B. Wärmedämmung) durchführen, dann sind die ersparten Instandsetzungskosten bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht zu berücksichtigen, der Vermieter muss diese herausrechnen:
Modernisierungsmieterhöhung - Abzug ersparter Instandhaltungskosten
Redaktion
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