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Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters

Mieter haben für eine Mietwohnung, als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, eine Obhutspflicht und Sorgfaltspflicht zu beachten.

Steht oft nicht im Wohnungsmietvertrag - Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten des Mieters

Was bedeutet die Obhutspflicht, die Sorgfaltspflicht für Mieter einer Wohnung?

Die Grundlage ergibt sich u.a. aus § 280 BGB.

Sorgfaltspflicht für Mieter - Schäden an Wohnung, am Haus  - Mängel dem Vermieter mitteilen

Grundsätzlich: Schäden am Haus (z.B. eine Treppenstufe im Treppenhaus ist gebrochen), Schäden in der Wohnung (z.B. Toilettenspülung defekt, Wasser läuft ständig oder z.B. ein Heizungsausfall etc.), oder wenn man als Mieter selbst einen Schaden verursacht hat, muss man als Mieter unverzüglich dem Vermieter mitteilen

  • besonders dann, wenn durch einen bestehenden Schaden die Gefahr besteht, dass sich ein weiterer Schaden ergibt (z.B. beim Nachbar) oder der bestehende Schaden sich vergrößern kann.
  • Auch gerissene Silikonfugen können zu Feuchtigkeitsschäden führen. Deshalb ist ein solcher Mangel ebenfalls immer dem Vermieter zu melden:
    Silikonfugen - Muss der Mieter oder der Vermieter diese erneuern? 

Sorgfaltspflicht des Mieters - Maßnahmen für eine Schadensminderung treffen

Ggf. muss man als Mieter auch zumutbare Maßnahmen treffen, die einen zusätzlichen Schaden verhindern, z.B. bei einem Wasserrohrbruch für das Abstellen des Wassers sorgen, wenn man das nicht über den Absperrhahn in der Wohnung selbst machen kann.

Was bei schweren Schäden im Rahmen der Obhutspflicht, Sorgfaltspflicht als Mieter beachten?

Stellt man als Mieter z.B. einen Wasserrohrbruch fest, dann muss man ganz schnell handeln und das tun, was üblicherweise als zumutbar gilt.
Zumutbar ist z.B. den Hauptwasserhahn abzustellen, oder zu diesem Zweck z.B. die Feuerwehr zu rufen, wenn der Hauskeller verschlossen ist und zuständige Personen (z.B. Vermieter, Hausmeister, Hausverwaltung) nicht sofort erreichbar sind.

  • Handelt man in solcher Situation nicht, oder nicht ausreichend, dann kann das einen Schaden erheblich vergrößern.
  • Wenn Sie als Mieterin oder Mieter das Zumutbare nicht tun, kann es möglich sein, dass Sie für eine dadurch verursachte Schadensvergrößerung haften müssen. 

Verkehrssicherungspflicht - Wenn dem Mieter besondere Pflichten übertragen sind 

Stellt man als Mieter fest, dass der Winterdienst oder die Laubbeseitigung nicht ausreichend durchgeführt wird, so sollten diese Mängel dem Vermieter mitgeteilt werden, damit dieser umgehend für eine Beseitigung der Gefahren sorgen kann.

Mieter einer Wohnung haben Verkehrssicherungspflichten übernommen

Ist mit dem Vermieter vereinbart, dass die Mieter die Schnee- und Eisbeseitigung oder auch die Laubbeseitigung übernehmen, ist besondere Sorgfalt geboten.

Kommt man als Mieter diesen Pflichten nicht ordentlich nach, dann kann es zu Schadenersatzforderungen derjenigen kommen, die einen Unfall erleiden, sich verletzen.

Als Mieter längere Zeit die Wohnung nicht nutzen - Sorgfaltspflicht bei Abwesenheit, Urlaub

Nutzt man als Mieter die Wohnung längere Zeit nicht, kann man auch eintretende Schäden oder Gefahren nicht erkennen und sich darum kümmern. Dies ist z.B. bei Urlaubsabwesenheit, oder auch bei einem Kuraufenthalt der Fall.

In solchen Fällen müssen Mieter Vorkehrungen treffen, dass bei längerer Abwesenheit die Sorgfaltspflicht z.B. von einem Nachbarn wahrgenommen wird.

Auch sollte für diesen Fall dem Vermieter mitgeteilt werden, wo sich ein Schlüssel zur Wohnung befindet, denn es kann bei einem Notfall erforderlich sein, die Wohnung zu betreten:

Hinterlegung Wohnungsschlüssel - Abwesenheit als Mieter 


Redaktion


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