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Ratgeber Untervermietung
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Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters
Mieter haben für eine Mietwohnung, als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, eine Obhutspflicht und Sorgfaltspflicht zu beachten.
Steht oft nicht im Wohnungsmietvertrag - Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten des Mieters
Was bedeutet die Obhutspflicht, die Sorgfaltspflicht für Mieter einer Wohnung?
Die Grundlage ergibt sich u.a. aus § 280 BGB.
- Diese Pflichten umfassen, dass die Wohnung, auch mitvermietete Einrichtung der Wohnung (z.B. Einbauküche, auch ein Toilettenbecken, Bodenbelag usw.), pfleglich und schonend zu behandeln sind.
- Auch bei einem zur Wohnung gehörenden Balkon oder Terrasse besteht die Sorgfaltspflicht, z.B. beim Balkonabfluss:
Balkon, Terrasse - Witterungsschäden durch Regen, Schnee, Eis - Diese Pflichten umfassen auch, dass die Wohnung regelmäßig zu lüften und zu beheizen ist.
- Zur Obhutspflicht des Mieters gehört auch die Reinigung der Wohnung, verbunden mit der Pflicht zur Müllentsorgung, damit kein Ungezieferbefall entsteht, und z.B. auch das Schließen der Fenster, wenn ein Unwetter aufzieht.
Sorgfaltspflicht für Mieter - Schäden an Wohnung, am Haus - Mängel dem Vermieter mitteilen
Grundsätzlich: Schäden am Haus (z.B. eine Treppenstufe im Treppenhaus ist gebrochen), Schäden in der Wohnung (z.B. Toilettenspülung defekt, Wasser läuft ständig oder z.B. ein Heizungsausfall etc.), oder wenn man als Mieter selbst einen Schaden verursacht hat, muss man als Mieter unverzüglich dem Vermieter mitteilen
- besonders dann, wenn durch einen bestehenden Schaden die Gefahr besteht, dass sich ein weiterer Schaden ergibt (z.B. beim Nachbar) oder der bestehende Schaden sich vergrößern kann.
- Auch gerissene Silikonfugen können zu Feuchtigkeitsschäden führen. Deshalb ist ein solcher Mangel ebenfalls immer dem Vermieter zu melden:
Silikonfugen - Muss der Mieter oder der Vermieter diese erneuern?
Sorgfaltspflicht des Mieters - Maßnahmen für eine Schadensminderung treffen
Ggf. muss man als Mieter auch zumutbare Maßnahmen treffen, die einen zusätzlichen Schaden verhindern, z.B. bei einem Wasserrohrbruch für das Abstellen des Wassers sorgen, wenn man das nicht über den Absperrhahn in der Wohnung selbst machen kann.
Was bei schweren Schäden im Rahmen der Obhutspflicht, Sorgfaltspflicht als Mieter beachten?
Stellt man als Mieter z.B. einen Wasserrohrbruch fest, dann muss man ganz schnell handeln und das tun, was üblicherweise als zumutbar gilt.
Zumutbar ist z.B. den Hauptwasserhahn abzustellen, oder zu diesem Zweck z.B. die Feuerwehr zu rufen, wenn der Hauskeller verschlossen ist und zuständige Personen (z.B. Vermieter, Hausmeister, Hausverwaltung) nicht sofort erreichbar sind.
- Handelt man in solcher Situation nicht, oder nicht ausreichend, dann kann das einen Schaden erheblich vergrößern.
- Wenn Sie als Mieterin oder Mieter das Zumutbare nicht tun, kann es möglich sein, dass Sie für eine dadurch verursachte Schadensvergrößerung haften müssen.
Verkehrssicherungspflicht - Wenn dem Mieter besondere Pflichten übertragen sind
Stellt man als Mieter fest, dass der Winterdienst oder die Laubbeseitigung nicht ausreichend durchgeführt wird, so sollten diese Mängel dem Vermieter mitgeteilt werden, damit dieser umgehend für eine Beseitigung der Gefahren sorgen kann.
Mieter einer Wohnung haben Verkehrssicherungspflichten übernommen
Ist mit dem Vermieter vereinbart, dass die Mieter die Schnee- und Eisbeseitigung oder auch die Laubbeseitigung übernehmen, ist besondere Sorgfalt geboten.
Kommt man als Mieter diesen Pflichten nicht ordentlich nach, dann kann es zu Schadenersatzforderungen derjenigen kommen, die einen Unfall erleiden, sich verletzen.
Als Mieter längere Zeit die Wohnung nicht nutzen - Sorgfaltspflicht bei Abwesenheit, Urlaub
Nutzt man als Mieter die Wohnung längere Zeit nicht, kann man auch eintretende Schäden oder Gefahren nicht erkennen und sich darum kümmern. Dies ist z.B. bei Urlaubsabwesenheit, oder auch bei einem Kuraufenthalt der Fall.
In solchen Fällen müssen Mieter Vorkehrungen treffen, dass bei längerer Abwesenheit die Sorgfaltspflicht z.B. von einem Nachbarn wahrgenommen wird.
Auch sollte für diesen Fall dem Vermieter mitgeteilt werden, wo sich ein Schlüssel zur Wohnung befindet, denn es kann bei einem Notfall erforderlich sein, die Wohnung zu betreten:
Redaktion
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