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Einbauküche in Wohnung - zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?

War eine Mietwohnung bei Einzug mit einer Einbauküche (Küchenzeile) ausgestattet, dann sind in den meisten Fällen die Küche und die zugehörigen Geräte mitvermietet und meist ist dann der Vermieter für Reparaturen zuständig.

Mitvermietete Einbauküche - der Vermieter muss Reparaturen, neue Geräte zahlen

Grundsätzlich muss der Vermieter Reparaturen an einer mitvermieteten Einbauküche bezahlen, bzw. den Austausch nicht mehr reparierbarer Geräte vornehmen, also z.B. Herd, Kühlschrank, ggf. auch eine Mikrowelle.

Im Mietvertrag oder auch in dem Ãœbergabeprotokoll kann die Küche erwähnt sein.

Auch wenn eine in der Wohnung vorhandene Küche nicht gesondert im Mietvertrag oder im Ãœbergabeprotokoll aufgeführt ist, so ist in der Regel davon auszugehen, dass die Küche mitgemietet ist und automatisch Bestandteil des Mietvertrages ist.

Einbaugeräte der Küche sind defekt - wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung?

Wer ist in welchem Fall für Reparaturen zuständig, muss entstehende Kosten tragen:
Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt 

Vermieter zur Reparatur von Küchengeräten auffordern

Damit der Vermieter seiner Verpflichtung wegen der Vornahme einer Reparatur oder wegen eines Austauschs von Geräten nachkommen kann, muss er über einen bestehenden Mangel informiert werden:

Musterbrief - Mängel der Wohnung mitteilen, Reparatur fordern 

Bei erheblichen Mängeln, z.B. kann wegen eines defekten Herds nicht mehr gekocht werden, kann eine Mietminderung möglich sein.

Vermieter hat für vertragsgemäßen Zustand einer zur Wohnung gehörenden Küche zu sorgen

Während der gesamten Mietdauer muss sich die Einbauküche in einem vertragsgemäßen Zustand befinden, vom Mieter benutzt werden können, darf keine erheblichen Mängel haben.

  • Reparaturen, Instandsetzungen (außerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel), die auf eine normale Abnutzung bzw. normalen Verschleiß der Einrichtung oder der Einbaugeräte zurückzuführen sind, sind vom Vermieter zu beauftragen und zu zahlen. 
    Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter 

Kleinreparaturen bei einer mitvermieteten Einbauküche 

Wurde im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart, dann sind kleinere Reparaturen vom Mieter zu zahlen, aber nur für solche Bestandteile, die einem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, z.B. die Mischbatterie.

  • Bei älteren Küchen kann eine wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel möglicherweise nicht anwendbar sein, z.B. dann, wenn ganz kurz nach Einzug die Mischbatterie undicht wird, deshalb ein Austausch erforderlich ist. 
  • Größere Reparaturen muss der Vermieter bezahlen:
    Kleinreparaturen - Kosten für eine Reparatur, Kosten jährlich 

Kleinreparaturen an einer Küche - Vermieter soll Auftrag erteilen

Kleinreparaturen sollten Mieter nicht selbst in Auftrag geben, leicht kann es zu Schwierigkeiten kommen:

Kleinreparatur - Rechnung höher als im Mietvertrag vereinbart 

Daher sollte der Auftrag für die Ausführung einer Kleinreparatur dem Vermieter überlassen werden, der dann bei einer einer wirksamen Kleinreparaturklausel vom Mieter Erstattung der Reparaturkosten fordern kann.

Nicht immer ist eine Küche vom Mieter mitgemietet, ist Bestandteil der Mietwohnung

Ausnahmen ergeben sich aber, wenn Mieter eine im Eigentum des Vormieters stehende Küche von diesem Ã¼bernommen, oder gekauft hat.

Oder es wurde mit dem Vermieter ein wirksamer Leihvertrag über die Küche geschlossen. 
Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, Küche nicht vermietet â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
Reparaturen Einbauküche - im Mietvertrag kostenlose Nutzung vereinbart 

Dann ist eine Küche nicht mitgemietet - etwaige Reparaturen oder die Neuanschaffung von Geräten sind dann die Angelegenheit des Mieters.

Mieter hat die Einbauküche, Geräte beschädigt - Zahlung von Schadenersatz


Redaktion


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